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Scharfer Streit um Abtreibungsrecht

Bundesverfassungsgericht verhandelt von Abbruchpraxen in Bayern

Karlsruhe (AP) - Vor dem Bundesverfassungsgericht ist es am Dienstag zu einem heftigen Schlagabtausch über die möglichen Folgen des bayerischen Alleingangs im Abtreibungsrecht gekommen. Zwei Ärzte, die das zum 1. Juli geplante Verbot reiner Abtreibungspraxen in Bayern mit einer Einstweiligen Anordnung stoppen wollen, warfen der Münchner Staatsregierung vor, ein "Berufsverbot" für Spezialisten durchsetzen und sie damit in den Ruin treiben zu wollen. Damit würden Frauen wieder zum "Abtreibungstourismus" in andere Bundesländer gezwungen, was unabsehbare gesundheitliche Risiken berge.

Die bayerische Sozialministerin Barbara Stamm verteidigte dagegen die geplante Neuregelung, wonach Ärzte im Freistaat künftig maximal 25 Prozent ihrer Einnahmen aus Schwangerschaftsabbrüchen erzielen dürfen. Reine Abtreibungspraxen könnten den gebotenen Schutz des ungeborenen Lebens nicht gewährleisten, betonte die CSU-Politikerin in der mündlichen Verhandlung. Bayern orientiere sich ausschließlich an den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, das in seinem Urteil von Mai 1993 ausdrücklich Beschränkungen für Abtreibungsärzte angeregt habe, um die ärztliche Pflicht zum Schutz des ungeborenen Lebens zu unterstreichen.

Nach dem sogennanten Ärztegesetz, das die CSU im vergangenen Sommer im Alleingang im Landtag durchgesetzt hatte, dürfen vom 1. Juli an Abtreibungen in Bayern nur noch von Fachärzten für Frauenheilkunde und Geburtshilfe vorgenommen werden, die eine spezielle Zulassung der Bezirksregierung haben. Diese Genehmigung ist an eine Reihe von Auflagen geknüpft. Außerdem dürfen die zugelassenen Ärzte nicht mehr als 25 Prozent ihrer Einnahmen aus Abbrüchen erzielen.

Dagegen haben die beiden Mediziner, die in München und Nürnberg die einzigen reinen Abbruchpraxen in Bayern betreiben, Verfassungsbeschwerde eingelegt, weil sie darin eine Verletzung ihres Grundrechts auf freie Berufswahl sehen. Mit einer Einstweiligen Anordnung wollen sie das Gesetz bis zur Hauptverhandlung stoppen, die frühestens im Herbst erwartet wird. Sollte der Erste Senat den Antrag zurückweisen, müßten sie ihre Praxen am 1. Juli schließen. Eine Entscheidung des Ersten Senats wird allerdings nicht vor Mitte Juni erwartet.

Ärzte sehen wohnortnahe Versorgung gefährdet

Der Prozeßvertreter Bayerns betritt in der mündlichen Verhandlung, daß sich die Ärzte überhaupt auf das Grundrecht auf Berufsfreiheit berufen könnten, da Schwangerschaftsabbrüche nach dem Karlsruher Urteil von 1993 weiterhin rechtswidrig seien. Die Rechtsanwälte der beiden Ärzte hielten dagegen, ohne das Grundrecht auf Berufsfreiheit wären Ärzte gegenüber dem Gesetzgeber "vogelfrei".

Die beiden Mediziner machten geltend, die Neuregelung würde sie in den finanziellen Ruin treiben. Der Münchner Allgemeinmediziner Friedrich Stapf berichtete, ihm stehe ein Schaden von 3,73 Millionen Mark ins Haus, der Nürnberger Gynäkologe Andreas Freudemann sprach von mindestens zwei Millionen Mark Verlust, falls er seine Praxis schließen müßte. Ihnen bliebe dann nur der Offenbarungseid. Freudemann betonte, er habe seine Praxis 1993 auf ausdrücklichen Wunsch der rot-grün geführten Stadt Nürnberg als Spezialeinrichtung für Schwangerschaftsabbrüche eröffnet; mit einer Beschränkung seiner Arbeit habe er nicht rechnen müssen.

Viel schwerer als die finanziellen Verluste wögen aber die Folgen, die die Neuregelung für die betroffenen Frauen habe, betonten die Ärzte. Nach Angaben ihrer Anwälte nehmen die beiden Mediziner jährlich rund 6.000 Schwangerschaftsabbrüche vor; das sind zwei Drittel der knapp 10.000 Abtreibungen in Bayern. Müßten sie ihre Praxen schließen, sei die vorgeschriebene, wohnortnahe Versorgung von Frauen in Bayern nicht mehr gewährleistet, erklärten die Anwälte.

Das Sozialministerium vertritt dagegen die Ansicht, die Versorgung abtreibungswilliger Frauen werde durch ein Netz von bislang 104 Frauenärzten und 14 Krankenhäusern sichergestellt. Für den Fall, daß die Ärzte ihre Praxen schließen müssen, das Gesetz aber später in der Hauptverhandlung doch gekippt wird, hat Stamm bereits eine Entschädigung der Mediziner in Aussicht gestellt. Bis dahin seien sie aber längst bankrott, erklärten die beiden Ärzte. Foto: dpa



Letzte Änderung: 28.05.1997 00:02 von aj