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Oberverwaltungsgericht stoppt Regulierungsbehörde:

Telekom muss keine Flatrate anbieten

Münster - Die Deutsche Telekom muss ihren Konkurrenten vorläufig keine Großhandels-Flatrate für die Internetnutzung per Telefon anbieten. Das Oberveraltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen stoppte in einer am Freitag in Münster veröffentlichten Entscheidung eine entsprechende Anordnung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation.

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Der zeitlich unbegrenzte Zugang zum Internet bleibt für unersättliche Surfer ein kostspieliges Vergnügen.

Die Richter betonten in ihrer Entscheidung, nachdem die Telekom-Tochter T-Online ihr eigenes Flatrate-Angebot für Endkunden zum 1.März vom Markt genommen habe, bestünden die von der Regulierungsbehörde befürchteten Wettbewerbsnachteile für die Mitbewerber nicht mehr. Damit bestehe kein Bedürfnis mehr für eine sofortige Vollziehung der Anordnung der Regulierungsbehörde.

Wettbewerbs-Nachteile

Die Bonner Regulierungsbehörde hatte im November den Marktführer Telekom verpflichtet, von Februar an den Konkurrenten eine so genannte Großhandels-Flatrate zu offerieren. Die Behörde befürchtete ansonsten schwere Nachteile für die Telekom-Konkurrenten, weil sie einerseits für die Vorleistungen der Telekom selbst nutzungszeitabhängige Entgelte zahlen mussten, den Endkunden jedoch aus Wettbewerbsgründen gleichzeitig eine Flatrate offerieren mussten.

Eilverfahren gegen Bescheid

Link:

  • OVG Münster

  • Die Deutsche Telekom hatte gegen diesen sofort vollziehbaren Bescheid der Regulierungsbehörde beim Verwaltungsgericht Köln Klage erhoben und im Eilverfahren beantragt, die aufschiebende Wirkung der Klage anzuordnen. Das Verwaltungsgericht Köln hatte diesen Antrag im Januar abgelehnt. Mit ihrer Beschwerde gegen diese Entscheidung hatte die Telekom jetzt im wesentlichen Erfolg. Wann über das beim Verwaltungsgericht Köln anhängige Klageverfahren entschieden wird, ist noch nicht abzusehen. (Aktenzeichen: OVG NRW 13 B 158/01)

    AP

    Geändert am 16. Maerz 2001 15:25 von aj
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