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Do 28.06.2001
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Verwaltungsgericht bestätigt Entscheidung des Senats:Love Parade keine politische Demonstration
Berlin - Die Love Parade darf in diesem Jahr erstmals nicht als politische Demonstration stattfinden. Eine entsprechende Entscheidung des Berliner Senats bestätigte das Berliner Verwaltungsgericht. Urteilsbegründung: Der Love Parade fehle es an der für eine Demonstration erforderlichen "gemeinsamen Meinungskundgabe". Aus dem Motto des diesjährigen Umzugs "Join the Love Republic!" ("Beteilige Dich an der Liebesrepublik!") erschließe sich dem unbefangenen Beobachter nicht, dass eine und vor allem welche Meinung kundgetan werden solle. Die Veranstalter verfolgten das alleinige Ziel, eine möglichst große Zahl von Interessierten zur Teilnahme zu bewegen. "Fuckparade" dagegen als Demo anerkannt Im Gegensatz zur Love Parade erkannten die Richter die Alternativveranstaltung "Fuckparade" als Demonstration an. Hier sei "die ernsthafte Absicht einer gemeinsamen Meinungskundgabe auch nach außen hin ausreichend erkennbar", hieß es zur Begründung. Die Senatsverwaltung für Inneres hatte Ende Mai entschieden, die Love Parade nicht mehr als Demonstration zuzulassen. Als kommerzielle Veranstaltung darf sie hingegen am 21. Juli stattfinden. Dass bedeutet, dass die Veranstalter für Müllentsorgung und die Beseitigung der Umweltschäden im Berliner Tiergarten an der Paradestrecke nun selbst aufkommen müssen. Die Veranstalter der Berliner Love Parade hatten gegen die Entscheidung des Senats geklagt. AP - Foto: Archiv [an error occurred while processing this directive] |
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Zuletzt geändert am 28. Juni 2001 15:46 von aj |
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