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Länder für Abfüllmengen statt Quoten:

Bundesrat lehnt Trittins Dosenpfand ab

Berlin - Der Bundesrat hat das Zwangspfand auf Getränkedosen und die meisten Einwegflaschen vorerst gestoppt. Die Länderkammer veränderte am Freitag die Verpackungsnovelle von Umweltminister Jürgen Trittin in wesentlichen Punkten. Trittin wollte ab 1. Januar 2002 auf Getränkedosen und Einwegflaschen aus Glas oder Kunststoff (PET) ein Pflichtpfand von 0,25 Euro (rund 50 Pfennig) und ab 1,5 Liter von 0,5 Euro (rund eine Mark) erheben.

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Mit Bildern der Ministerpräsidenten Beck (SPD, Rheinland-Pfalz), Clement (SPD, NRW), Koch (CDU, Hessen) und Stoiber (CSU, Bayern) vor dem Gesicht protestieren Umweltschützer gegen die Ablehnung des Dosenpfands.

Nach dem Beschluss der Länder soll eine Pfandpflicht erst in Kraft treten, wenn bestimmte Abfüllmengen in Mehrweg und Getränkekartons unterschritten werden. Wirtschaft und Opposition begrüßten die Änderung und forderten die Bundesregierung auf, die Novelle jetzt rasch umzusetzen. Trittin erklärte allerdings, er werde die Verordnung nur erlassen, wenn die geltende Mehrwegquote dadurch nicht unterschritten werde. Dies werde jetzt geprüft. Nach geltendem Recht wird ein Pflichtpfand fällig, wenn die Mehrwegquote von 72 Prozent unterschritten wird.

Öffentlich-rechtlicher Vertrag

Der Bundesrat forderte dagegen, ein Zwangspfand dürfe nur erhoben werden, wenn weniger als 24,5 Milliarden Liter Bier, Wasser, Limo, Cola und Fruchtsäfte in ökologisch vorteilhaften Verpackungen abgefüllt werden. Dabei hat der Mehrweg mit 21,5 Milliarden Liter den größten Anteil. Die Wirtschaft hatte eine Selbstverpflichtung vorgeschlagen, die Länder wollen einen öffentlich-rechtlichen Vertrag dazu.

Im Bundesrat kritisierte der Minister, die Umstellung auf die Füllmenge führe dazu, dass die vorgegebene Mehrwegquote gegenüber geltendem Recht um sechs Prozentpunkte gesenkt werde. Sollte die alte Verpackungsverordnung weiter gelten, wird ein halbes Jahre nach Verkündigung der Unterschreitung der Mehrwegquoten ein Pflichtpfand fällig - und zwar voraussichtlich nur für Bier- und Wasserdosen, nicht aber für Cola-Dosen und nach Trittins Worten wohl auch noch nicht für Weinflaschen.

Clement (SPD): Finanzielle und baurechtliche Probleme

Der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Wolfgang Clement erklärte, Trittins Pläne bedeuteten für rund 65.000 Unternehmen in Deutschland finanzielle und baurechtliche Probleme wegen der erforderlichen Rücknahmesysteme. Im Schnitt kämen auf sie Belastungen von 50.000 Mark zu. Der bayerische Umweltminister Werner Schnappauf forderte Trittin auf, die alte wie die neue Pflichtpfandregelung zu überdenken: "Zukunftsfähigkeit verträgt keine Vollstreckermentalität."

Handel: "Zwangspfand ist tot"

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Der Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Handelsverbände, Hermann Franzen, begrüßte den Beschluss des Bundesrats ausdrücklich und erklärte: "Das Zwangspfand, gleich welcher Ausprägung, ist politisch tot." Sollte Trittin die Pfandpflicht auf Basis des geltenden Rechts durchsetzen wollen, steuere er auf eine zweite Schlappe vor dem Verwaltungsgericht Berlin zu. Dort hätten Einzelhandelsunternehmen und Getränkeabfüller bereits eine Klage gegen die alte Regelung erhoben. Franzen betonte: "Wir halten unser weit reichendes Angebot aufrecht, unter anderem 250 Millionen Mark im Jahr für den Umweltschutz zur Verfügung zu stellen und den Mehrwegabsatz zu stabilisieren."

Die Umweltexperten der SPD-Fraktion, Michael Müller und Ulrike Mehl, reagierten mit Unverständnis auf die Bundesratsentscheidung. Sie erklärten, jetzt bleibe die alte Verordnung in Kraft: "Die Bürger werden sich zurecht fragen, welchen Sinn es hat, Dosen und Glasflaschen für Bier und Wasser ins Geschäft zurück zu tragen und die Cola-Dose weiter in den gelben Sack zu werfen."

AP - Foto: AP - Grafik: dpa

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Zuletzt geändert am 13. Juli 2001 13:34 von aj

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