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Kirch-Gruppe lenkt im TV-Streit ein - "Vorübergehende Lösung"

Tagesschau darf Bundesliga-Berichte zeigen

München - Mit einem Einlenken hat die Kirch-Gruppe den Streit mit der ARD über Fußball-Berichte entschärft. Sie bot der ARD am Freitag für die 20-Uhr-"Tagesschau" am Samstag zum Start der Bundesliga Filmausschnitte von zwei Topspielen an. Der stellvertretende ARD-Vorsitzende Peter Voß sagte, es sei erfreulich, dass Kirch mit seinem Angebot erstmals zugestanden habe, dass die "Tagesschau" nicht vorher, sondern nach erst Spielschluss endgültig festlegen könne, über welches Spiel sie nachrichtlich in Wort und Bild berichtet.

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Die Fußball-Fans freuen sich auf den Start der Bundesliga - im Gegensatz zur ARD, die um 20 Uhr keine Bilder in der Tagesschau zeigen darf.

Die KirchGruppe nannte das Angebot eine vorübergehende Lösung. Sie signalisiere, "dass wir an einer schnellen und sinnvollen Einigung mit der ARD interessiert sind", wie der Geschäftsführer Sportrechte der KirchMedia, Alexander Liegl, sagte. KirchMedia und ihre Sportrechteagentur ISPR kämen damit der ARD einen großen Schritt entgegen. Voß sprach von einem ersten Schritt zu einer vernüftigen Verständigung. Nun komme es darauf an, "eine entsprechende Regelung für die Laufzeit des bestehenden Vertrages zu treffen".

Gerichtsurteil verschoben

Die ARD hätte nach Meinung der KirchGruppe keine Filmaufnahmen von den Bundesligaspielen bis zum Beginn der "ran"-Sendung bei Sat1 ab 20.15 Uhr senden dürfen. Der Antrag der ARD auf eine Einstweilige Verfügung, wonach die Hauptausgabe der "Tagesschau" wie bisher bewegte Bilder von drei Topspielen zeigen kann, wird erst nächste Woche vom Landgericht München I entschieden.

"Zuschauer sollen nicht die Leidtragenden sein"

In dem bis 2002 gültigen Vertrag mit der Sportrechteagentur ISPR hat die ARD für jährlich 31 Millionen Mark Zweitrechte an der TV-Berichterstattung über die Bundesliga erworben. Die Ausstrahlung vor der "ran"-Sendung um 20.15 Uhr kommt nun Erstrechten gleich.

Das Angebot der KirchMedia umfasse die Ausstrahlung eines von der ARD benannten Top-Spiels in der Länge von 40 Sekunden und eines weiteren Spiels, das die ARD nach Spielschluss benennen kann, hieß es. "Wir wollen nicht, dass die Zuschauer und die Vereine die Leidtragenden des Konfrontationskurses der ARD sind", sagte Liegl.

"Vieles spricht für Kirch"

Der Vorsitzende des Bundestags-Rechtsauschusses, Rupert Scholz (CDU), sagte im Inforadio Berlin-Brandenburg, juristisch spräche einiges für die Position der KirchGruppe. Fußball sei eine kommerzielle Veranstaltung, die nicht unter die grundgestzlich garantierte Informationsfreiheit falle.

AP - Foto: dpa

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Zuletzt geändert am 27. Juli 2001 17:33 von sab

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