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Ex-FlowTex-Chef Schmider legt umfassendes Geständnis ab:

"Vorwürfe sind in vollem Umfang zutreffend"

Mannheim - Der mutmaßliche Milliarden-Betrüger Manfred Schmider hat am Donnerstag im FlowTex-Prozess vor dem Mannheimer Landgericht ein Geständnis abgelegt. In einer von seinem Anwalt verlesenen Erklärung räumte der 52-jährige frühere Gebrauchtwagenhändler seine Schuld ein: "Die Vorwürfe sind in vollem Umfang zutreffend. " Schmider stelle sich der Verantwortung, sagte Anwalt Wolf Schiller. Der Angeklagte entschuldigte sich bei den Geschädigten.

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Manfred Schmider

Nach Darstellung der Anklage sollen Schmider und sein mitangeklagter Kompagnon Klaus Kleiser die FlowTex-Gruppe bewusst wahrheitswidrig als ein gesundes und erfolgreiches Unternehmen dargestellt haben. Die Firma sei aber überschuldet gewesen. Die Staatsanwaltschaft geht von einem strafrechtlichen Gesamtschaden von rund 4,13 Milliarden Mark (rund zwei Milliarden Euro) aus.

Neben Schmider und Kleiser stehen auch eine frühere Geschäftsführerin eines FlowTex-Unternehmens sowie der frühere Finanzdirektor des Bohrspezialisten vor Gericht. Die meisten Geschäfte der FlowTex-Inhaber waren laut Anklage Luftnummern: Die mutmaßlichen Betrüger sollen über 100 Banken und Leasinggesellschaften durch Scheingeschäfte mit nicht existenten Bohrsystemen geprellt haben. In fünf Jahren waren laut Anklage an rund 50 Leasingunternehmen 3.187 nicht vorhandene Bohrsysteme verkauft worden. Alleine an Leasingraten sind noch 2,8 Milliarden Mark offen.

Befangenheitsanträge zurückgewiesen

Vor Schmiders Geständnis hatte das Landgericht die Befangenheitsanträge der Verteidigung des 52-Jährigen und einen Antrag auf Aussetzung des Verfahrens zurückgewiesen. Es bestünden keine Zweifel an der Unparteilichkeit, hieß es zur Begründung. Der Anwalt des früheren FlowTex-Gesellschafter Manfred Schmider hatte am Dienstag mehrere Befangenheitsanträge gegen die Richter und einen Sachverständigen gestellt. Rechtsanwalt Wolf Schiller hatte den Auftrag für ein zweites psychiatrische Gutachten durch das Gericht scharf kritisiert. Ein erstes hatte bei dem früheren Gebrauchtwagenhändler eine verminderte Schuldfähigkeit nicht ausgeschlossen.

Zu der erneuten Untersuchung sollte der 52-Jährige kurzfristig in die Psychiatrie eingewiesen werden. Dazu kam es aber durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht.

AP - Archivfoto: dpa

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Zuletzt geändert am 27. September 2001 16:24 von aj

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