Mo 23.12.2002
|
 |
[?]
... Was sich zum 1. Januar ändert
ARBEITSMARKT:
Mit Jahresbeginn treten die Neuregelungen für den Arbeitsmarkt in Kraft - mit Ausnahme der neuen Mini-Jobs, die erst ab April gelten. Zum Januar beginnen die Arbeitsämter mit der Einrichtung von Personalservice-Agenturen (PSA), über die Arbeitslose befristet an Unternehmen vermittelt werden sollen. Leiharbeitern kann in einer sechswöchigen Probezeit ein Lohn in Höhe ihres letzten Arbeitslosengeldes gezahlt werden, danach erhalten sie den gleichen Lohn wie die Stammbelegschaft. Auch die Regelung für so genannte Ich-AGs tritt in Kraft, wobei die Details noch geklärt werden müssen. Ziel ist, Schwarzarbeiter in den legalen Arbeitsmarkt zurückzuholen, indem sie bei der Gründung von Kleinstunternehmen unterstützt werden. Die Arbeitsämter sollen künftig "Job-Center" heißen. Sie sollen für Arbeitslose, erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger und Ausbildungssuchende zuständig sein.
BÖRSE: Um das Vertrauen der Anleger zurückzugewinnen, ordnet die Deutsche Börse zum Jahresbeginn den Aktienmarkt neu. Die Börse teilt den Markt dann in zwei Bereiche ein: Das Premiumsegment und den so genannten General Standard. Für die im Premiummarkt gelisteten Unternehmen gelten hohe Anforderungen an die Informationspolitik gegenüber den Anlegern. Im General Standard gelten dagegen nur die gesetzlichen Mindestanforderungen. Im Zuge dieser Zweiteilung wird auch der zuletzt in Verruf geratene Neue Markt bis Jahresende geschlossen. Ab März kommen dann die neue Indizes hinzu, an deren Spitze weiter der DAX mit den Schwergewichten der deutschen Wirtschaft steht. Darunter wird zwischen klassischen und Technologiebranchen unterschieden.
DOSENPFAND: Bei der Einführung des Dosenpfandes droht Verbrauchern zum Jahresanfang ein Chaos. Da es kein bundesweit einheitliches Rücknahmesystem für Einweg-Getränkeverpackungen gibt, dürften die Verbraucher mit unterschiedlichsten Pfandmarken und Rücknahmesystemen konfrontiert werden. Einige Läden wollen Einwegverpackungen völlig aus den Regalen verbannen. Die Verpackungsverordnung sieht vor, dass die Bürger ab dem 1. Januar für Bier, Mineralwasser und Erfrischungsgetränke wie Cola und Limonade 25 Cent Pfand pro Einweg-Verpackung zahlen; bei einem Volumen von mehr als 1,5 Litern sind es 50 Cent.
EIGENHEIMZULAGE: Wer in seinen eigenen vier Wänden wohnen will, muss ab dem kommenden Jahr mit einer geringeren Förderung durch den Staat rechnen: Die Eigenheimzulage sollen dann nur noch Eltern bekommen: Sie erhalten acht Jahre lang jährlich 1000 Euro Grundbetrag und 800 Euro pro Kind. Die Einkommensgrenze, bis zu der ein Anspruch auf die Eigenheimzulage besteht, sinkt auf 70.000 Euro für allein Erziehende und 140.000 Euro für Paare, der zusätzliche Freibetrag pro Kind liegt bei 20.000 Euro. Wer bis zum Jahresende noch einen Antrag stellt, kommt noch in den Genuss der alten Förderung: Danach gibt es jährlich maximal 2556 Euro für Neu- und 1278 Euro für Altbauten sowie 767 Euro pro Kind.
GESUNDHEIT: Als ein Teil der Sparmaßnahmen im Gesundheitswesen wird der Wechsel zu den Privatkassen erschwert. Dort kann sich im neuen Jahr nur noch versichern, wer 3825 Euro im Monat verdient, bisher lag die Grenze bei 3375 Euro. Außerdem stehen Nullrunden für Ärzte und Kliniken, Zwangsabgaben für Pharmaindustrie und Apotheken sowie die Halbierung des Sterbegelds an. Dadurch soll den Krankenkassen ermöglicht werden, für ein Jahr ihre Beiträge einzufrieren. Laut Gesetz dürfen die Kassen nur an der Beitragsschraube drehen, wenn sie ansonsten Pleite gehen. Genau diese Ausnahmeregelungen wollen aber viele Kassen nutzen. Der bundesweite Satz zur gesetzlichen Krankenversicherung wird deshalb im kommenden Jahr trotz Sparpakets wohl von derzeit 14 auf mindestens 14,3 Prozent steigen.
KINDER: Die Bundesregierung startet ihr Programm "Zukunft, Bildung und Betreuung", mit dem in den kommenden vier Jahren der Aufbau von bis zu 10.000 Ganztagsschulen unterstützt wird. Dafür sind insgesamt vier Milliarden Euro vorgesehen.
ÖKOSTEUER: Autofahrer sollten bis zum Jahresende noch einmal voll tanken. Im kommenden Jahr wird Autofahren nämlich mit der fünften und bislang letzten Stufe der Ökosteuer-Reform noch einmal teurer. Die Steuer auf Benzin und Diesel wird dann um 3,6 Cent inklusive Mehrwertsteuer erhöht. Für Heizgas wird die Steuer von 3,50 Euro auf rund 5,50 Euro je Megawattstunde erhöht. Insgesamt will die Bundesregierung durch die Ökosteuer im kommenden Jahr 1,3 bis 1,4 Milliarden Euro zusätzlich einnehmen.
POST: Das Porto bei Briefen und Postkarten wird ab kommenden Jahr erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik billiger. Der Preis für den Standardbrief bis 20 Gramm sinkt um einen Cent auf 55 Cent, die Postkarte kostet künftig 45 statt 51 Cent. Auch größere Formate werden günstiger: Der Kompaktbrief bis 50 Gramm verbilligt sich etwas von 1,12 auf einen Euro, das Porto für Großbriefe bis 500 Gramm sinkt von 1,53 Euro auf 1,44 Euro. Der bislang gebührenfreie Nachsendeantrag etwa bei Umzug kostet dagegen für sechs Monate künftig 14,80 Euro, für ein Jahr 24,80 Euro. Die Lagerung von Post - etwa bei längeren Urlauben - kostet für einen Monat 7,80 Euro, für drei Monate 9,80 Euro.
RENTE: Der Beitrag der gesetzlichen Rentenversicherung steigt auf 19,5 Prozent. Die Beitragsbemessungsgrenze - also die Höhe des Einkommens, für das Beiträge gezahlt werden - steigt im Westen von 4500 auf 5100 Euro, im Osten von 3750 auf 4250 Euro. Außerdem wird eine bedarfsorientierte Grundsicherung eingeführt, die vor allem Frauen vor Altersarmut bewahren soll. Antragsberechtigt sind 65-Jährige oder Schwerbehinderte, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Anders als bisher werden Kinder beziehungsweise Eltern nicht mehr für den Unterhalt herangezogen, es sei denn, sie verdienen mehr als 100.000 Euro im Jahr. Die Grundsicherung liegt um 15 Prozent höher als die Sozialhilfe.
SCHWARZFAHREN: Fahren ohne gültigen Fahrausweis kostet künftig 40 statt bisher 30 Euro. Wer nachträglich nachweist, dass er einen gültigen Fahrschein besitzt, muss künftig sieben statt bisher fünf Euro bezahlen. Außerdem wird das Rauchverbot in U-Bahn-Stationen und auf anderen unterirdischen Bahnhöfen ausgeweitet. So müssen etwa in Berlin Raucher auf U-Bahnsteigen ab Januar 15 Euro zahlen.
TRINKWASSER: Mit der neuen Trinkwasserverordnung sollen die Gesundheitsvorsorge und der Infektionsschutz verbessert werden. Sie sieht unter anderem vor, dass der zulässige Höchstwert für Blei im Trinkwasser schrittweise gesenkt wird. Derzeit liegt die Grenze bei 40 Mikrogramm je Liter, Ende kommenden Jahres sollen es dann 25 Mikrogramm sein und im Dezember 2001 nur noch zehn Mikrogramm.
AFP
|
 |

|