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Bundesamt warnt vor gefälschten Gütesiegeln auf Feuerwerk:

Böller und Raketen gibt's ab Samstag

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Zur Silvesterparty am Brandenburger Tor erwarten dieVeranstalter auf der zweieinhalb Kilometer langen Partymeile bis zu eine Million Menschen.

Berlin - Auch dieses Silvester werden wohl wieder für rund hundert Millionen Euro Böller, Knaller und Raketen in die Luft gejagt.

Ab Samstag sind die explosiven Krachmacher in den Geschäften zum Verkauf freigegeben. Wer das neue Jahr mit einem lauten Feuerwerk begrüßen möchte, sollte allerdings gewisse Vorsicht walten lassen. Tipps für Einkauf und Verwendung der Böller:

BAM-PRÜFSIEGEL

Böller-Freunde sollten nur Produkte kaufen, die von der Bundesanstalt für Materialforschung (BAM) geprüft und zugelassen sind. Bei aus dem Ausland eingeschmuggelten Raketen ohne BAM-PRÜFSIEGEL droht eine Geldstrafe. Das Amt warnt allerdings davor, dass in diesem Jahr erstmals auch gefälschte Siegel aufgetaucht sind. Feuerwerkskörper sollten deshalb nur an offiziellen Verkaufstellen und nicht etwa am Straßenrand oder bei so genannten fliegenden Händlern gekauft werden.

Kinder

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Für KINDER und Jugendliche zugelassen sind nur Feuerwerkskörper der Klasse eins (Prüfsiegel: BAM "PI"): Dazu gehören beispielsweise Wunderkerzen, Tischfeuerwerk und Knallbonbons. Auch bei diesen ungefährlichen Knallern sollten die Eltern aber auf jeden Fall das Abfackeln beaufsichtigen.

Strikte Knallzeit

Alle größeren Feuerwerke, die zur Klasse zwei (Prüfsiegel: BAM "PII") gerechnet werden, sind Erwachsenen vorbehalten. Dabei gilt eine strike KNALLZEIT: Die Böller dürfen nur von Silvester 18.00 Uhr und Neujahr 7.00 Uhr abgebrannt werden - nicht jedoch in der Nähe von Krankenhäusern und Kinderheimen. Angezündete Feuerwerkskörper, die nicht explodiert sind, sollten unbedingt liegen gelassen werden.

Alles Brennbare aus dem Weg

Um die eigene WOHNUNG vor einem Feuer zu schützen, sollte alles Brennbare von den Balkonen geräumt werden. Etwaige Brandverletzungen sollten sofort mit kaltem Wasser oder Eis mindestens zehn Minuten lang gekühlt werden.

Auto in die Garage

Das AUTO sollte möglichst in der Garage geparkt werden. Wer einen solchen sicheren Platz nicht hat, sollte das Fahrzeug auf ruhigen Nebenstraßen abstellen. Wenn es irgendwie geht, sollte der fahrbare Untersatz nicht benutzt werden. Vor allem zwischen Silvester 23.30 Uhr und Neujahr 1.00 Uhr droht dem Automobilklub von Deutschland zufolge der "Beschuss" durch Raketen und Knallkörper. Und überhaupt gilt wie an allen Tagen: Wer Auto fährt, darf keinen Alkohol trinken.

Schaden sofort melden

Sollte trotz aller Vorsicht ein SCHADEN entstehen, dann diesen sofort der eigenen Versicherung melden. Bei Schäden am Auto zahlt die Teilkasko Brand- und Explosionsschäden. Zu einer Rückstufung beim Schadenfreiheitsrabatt kommt es dabei nicht. Bei Schäden an der Wohnung zahlt im Regelfall die Hausrats-, Feuer- oder Gebäudeversicherung.

AFP

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Zuletzt geändert am 27. Dezember 2002 10:57 von aj

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