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Veranstalter will gegen Verbot der "Körperwelten" klagen

"Eine weltweit einmalige Zensur"

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Anatom Gunther von Hagens vor einem Plakat für seine Ausstellung "Körperwelten": Wegen Verstoßes gegen das Bestattungsrecht und die Menschenwürde wird die Leichenausstellung in der bayerischen Landeshauptstadt untersagt.

München/Heidelberg - Nach dem Verbot der umstrittenen Leichenausstellung "Körperwelten" in München wollen die Veranstalter rechtliche Schritte einleiten.

"Wir beraten uns derzeit mit unseren Anwälten und werden sehr bald Klage einreichen", sagte am Donnerstag eine Sprecherin des Heidelberger Instituts für Plastination. Der Münchner Stadtrat hatte am Mittwochabend ein von den Behörden beabsichtigtes Verbot der Schau des umstrittenen Mediziners Gunther von Hagens gebilligt. Die Ausstellung verstoße gegen das bayerische Bestattungsrecht und die Menschenwürde, lautete die Begründung.

In einer am Donnerstag verbreiteten Mitteilung des Heidelberger Instituts heißt es: "Das Verbot der Ausstellung Körperwelten in München ist eine weltweit einmalige Zensur der musealen Präsentation medizinisch-anatomischer Präparate seit der Renaissance."

Verstoß gegen das bayerische Bestattungsrecht

Das Münchner Kreisverwaltungsreferat (KVR) hatte am vergangenen Freitag nach rechtlicher Prüfung entschieden, die öffentliche Schau von präparierten Leichen sei ein Verstoß gegen das bayerische Bestattungsrecht und gegen die Menschenwürde. Der Stadtrat schloss sich mit breiter Mehrheit dem KVR an und untersagte die Ausstellung.

Den angedrohten rechtlichen Schritten des Veranstalters sieht der Münchner KVR-Chef Wilfried Blume-Beyerle gelassen entgegen: "Wir haben eine richtige Entscheidung getroffen, ich bin sicher, dass wir den Rechtsstreit gewinnen werden", sagte er auf Anfrage.

Bisher elf Millionen Besucher

Vom 22. Februar an sollte die Wanderausstellung in München Station machen. Nach Angaben des Veranstalters habe die Schau mit 200 Präparaten bisher weltweit elf Millionen Menschen gesehen. In anderen deutschen Städten, wo "Körperwelten" bereits zu sehen war, habe aber nie eine rechtliche Prüfung stattgefunden, sagte Blume-Beyerle.

dpa - Archivfoto: dpa


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Zuletzt geändert am 30. Januar 2003 15:30 von aj

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