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Gericht: Gegen Bankgeheimnis verstoßen - Sieg für Erzrivalen

Breuer muss Leo Kirch Schadenersatz zahlen

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Breuer habe mit seinen umstrittenen Äußerungen über die Kreditwürdigkeit der KirchGruppe im vergangenen Jahr 2002 gegen die Verschwiegenheitspflicht der Banken verstoßen, entschied das Landgericht München.

München - Im Kampf um seine Ehre hat der gescheiterte Medienunternehmer Leo Kirch einen spektakulären Sieg vor Gericht errungen. Sein Erzrivale, Ex-Deutsche Bank-Chef Rolf Breuer, muss ihm wegen Verstoßes gegen das Bankgeheimnis Schadenersatz zahlen. Breuer war nach Ansicht von Kirch für den Untergang seines Medienimperiums verantwortlich.

Nach der Grundsatzentscheidung des Landgerichts München will der 76-Jährige nun mehrere Hundert Millionen Euro von Breuer und der Deutschen Bank einklagen. Das größte deutsche Kreditinstitut steht damit einen Tag nach der Anklageerhebung in der Mannesmann-Affäre erneut im Scheinwerferlicht der Justiz.

"Es war nicht seine Aufgabe, andere Banken zu warnen"

Auf dem Höhepunkt der Kirch-Krise Anfang vergangenen Jahres hatten die Äußerungen Breuers über die Kreditwürdigkeit Kirchs in der gesamten Branche für Kopfschütteln gesorgt. Zwar war schon damals allen Beteiligten klar, dass dem Kirch-Imperium der Zusammenbruch drohte und neue Kredite an den einstigen Medienmogul kaum noch zu vermitteln waren. Die Kreditwürdigkeit des eigenen Kunden aber öffentlich in Zweifel zu ziehen, gilt in der sonst so verschwiegenen Branche als Tabubruch. "Es war nicht seine Aufgabe, andere Banken zu warnen", sagte Richter Helmut Lieber in der Urteilsbegründung.

Gläubigerbanken drehten Geldhahn zu

Nach den Äußerungen Breuers gaben die Gläubigerbanken der KirchGruppe trotz größter finanzieller Not keine weiteren Kredite mehr. Anfang April 2002 musste das einstige Herzstück KirchMedia Insolvenzantrag stellen. "Ohne die Äußerungen von Herrn Breuer wäre das, was passiert ist, nicht passiert", sagt Kirch-Vize Dieter Hahn. Diese Schlussfolgerung ist in Branchenkreisen allerdings höchst umstritten. Dort werden vor allem die Milliardenschulden und die horrenden Verluste beim Bezahlsender Premiere als Grund für die Pleite angesehen.

Kirch "kämpft für Gerechtigkeit"

Mit dem Urteil hat das Landgericht zunächst den grundsätzlichen Anspruch auf Schadenersatz anerkannt. Ob und in welcher Höhe Leo Kirch durch die Breuer-Äußerungen ein Schaden entstanden ist, muss nach Worten des Richters in einem separaten Verfahren geklärt werden. Leo Kirch geht es nach Angaben seiner Vertrauten ohnehin nicht primär ums Geld. "Er kämpft für Gerechtigkeit."

Deutsche Bank: Turbulenzen in der Führungsspitze

Für die Deutsche Bank kommt die juristische Niederlage gegen Kirch zu einem denkbar ungünstigen Zeitpunkt, da nun neben dem Vorstandschef Josef Ackermann auch dem Aufsichtsratsvorsitzenden des größten deutschen Kreditinstituts ein spektakulärer Prozess ins Haus steht. Erst am Montag hatte die Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit der Mannesmann-Affäre Anklage gegen sechs Personen erhoben. Nach Angaben aus Justizkreisen befindet sich auch Ackermann unter den Betroffenen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm und anderen Aufsichtsräten vor, umstrittene Millionenzahlungen an Mannesmann-Chef Klaus Esser bei der spektakulären Übernahme durch Vodafone mit abgesegnet zu haben. Ackermann betonte, auch eine offizielle Anklage sei für ihn kein Rücktrittsgrund.

Die Deutsche Bank muss nun neben operativen Problemen auch noch mit Turbulenzen um ihre Führungsspitze kämpfen. Die Bankenbranche steckt derzeit in ihrer schwersten Krise nach 1949. Die Deutsche Bank verzeichnete im vierten Quartal 2002 einen Nettoverlust von mehr als 100 Millionen Euro. Auch wenn Breuer und das Kreditinstitut gegen Schadenersatzforderungen versichert sein dürften, droht dem Institut zumindest ein gewaltiger Imageschaden.

Von Daniela Wiegmann und Axel Höpner, dpa - Archivfoto: dpa

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Zuletzt geändert am 18. Februar 2003 16:22 von aj

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