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Tödliche Hilflosigkeit - 28-jährige Studentin muss ins Gefängnis

Lebenslange Haft für zweifachen Babymord

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Das Gericht sprach der Angeklagten eine verminderte Schuldfähigkeit ab.

Hildesheim - Mit gesenktem Blick und versteinerter Miene nimmt die Angeklagte den Schuldspruch entgegen. Ihr Gesicht hat die junge Frau zum Schutz vor Pressefotografen, Kamerateams und den Blicken der zahlreichen Zuschauer hinter einem dunklen Wollschal verborgen.

Sie zeigt keine Regung. Wegen Mordes an ihren beiden neugeborenen Kindern wurde die 28-jährige Studentin am Dienstag vom Landgericht Hildesheim zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Strafkammer sah es als erwiesen an, dass sie ihre beiden kleinen Söhne aus niederen Beweggründen getötet hat. Eine verminderte Schuldfähigkeit sprach ihr das Gericht ab. Mit dem Urteil schloss sich die Kammer dem Antrag der Staatsanwaltschaft an. Die Verteidigerin kündigte an, in Revision zu gehen. Sie hatte auf Totschlag plädiert.

Richter erschüttert

Zu Beginn der Sitzung gestand der Vorsitzende Richter Ulrich Pohl seine Erschütterung über die Taten der Angeklagten. "In meiner 28-jährigen Richterlaufbahn hat es so einen aufwühlenden Fall noch nicht gegeben." Das Verfahren habe alle fünf Richter "sehr betroffen gemacht". Gleichzeitig räumte er ein, dass viele das Urteil als zu hart empfinden könnten. Die Kammer sei sich "eigentlich sicher gewesen", dass die Angeklagte durch ein psychiatrisches Gutachten vom Mordvorwurf entlastet werden würde. "Eine solche Erklärung haben wir nicht bekommen", begründete der Richter den Urteilsspruch. Die Angeklagte sei zum Zeitpunkt der Taten voll schuldfähig gewesen.

Schwangerschaft zu spät bemerkt

Als der Richter den Tathergang vortrug, wurde das ganze Ausmaß der Tragödie deutlich. Die ehemalige Sozialpädagogik-Studentin aus Holzminden wuchs in geordneten Familienverhältnissen auf. Auf der EXPO 2000 in Hannover lernte sie einen Schwarzafrikaner kennen, mit dem sie eine Beziehung einging. Diese Verbindung ging jedoch nach wenigen Monaten in die Brüche. Im Dezember 2000 kam es zu einem letzten Treffen und zum Sex mit dem Mann. Die 28-Jährige wurde schwanger - ohne dass sie davon zunächst etwas bemerkte. Denn die Menstruation setzte weiterhin ein, wenn auch erheblich vermindert.

Der Richter räumte ein, dass sich die junge Frau Gedanken gemacht habe, was sie mit dem Baby anfangen solle. "Für einen Schwangerschaftsabbruch war es zu spät", sagte Pohl. Auch die Möglichkeiten einer Adoption oder einer sogenannten Babyklappe habe die Angeklagte verworfen, aus Angst, dass ihre Schwangerschaft nachträglich entdeckt werden könnte.

Immer neue Lügengeschichten

Die Frau versuchte, die Schwangerschaft vor ihrem neuen Lebensgefährten, einem Hotelier aus Arbergen bei Hannover, zu verbergen. Sie erfand eine Lügengeschichte. Die junge Frau wollte die Partnerschaft zu dem Mann, der keine Kinder haben wollte, nicht gefährden und sagte ihm, dass ihr dicker Bauch von Medikamenten verursacht werde. Diese wiederum müsse sie wegen eines Gehirntumors einnehmen, beschrieb Richter Pohl das verhängnisvolle Lügengebäude.

Am 13. September 2001 brachte sie in einem Hildesheimer Krankenhaus einen gesunden Jungen zur Welt. Sie fuhr mit dem Kind in ihre Wohnung und erstickte es mit einem Kissen. Anschließend verpackte die Frau den Leichnam in einem Müllsack und warf diesen in einen Müllcontainer. Die Babyleiche wurde zusammen mit dem Hausmüll verbrannt.

Etwa zwei Monate später, im November 2001, war die Verurteilte wieder schwanger. Diesmal von dem Hotelier. Wieder erzählte sie die Lügengeschichte von dem Tumor und den Medikamenten. Im August 2002 brachte sie einen gesunden Jungen zur Welt. Wie bei ihrem ersten Kind tötete die Mutter das Baby und warf es in den Hausmüll.

Bei der Polizei in Widersprüche verstrickt

Die Eltern der jungen Frau hatten bereits nach der ersten Geburt Verdacht geschöpft. Vom Standesamt kam ein Schreiben, in dem die Geburt eines Sohnes bestätigt wurde. Doch auch hier hatte die 28-Jährige Lügen parat. Sie erzählte, dass sie ihre Krankenkassenkarte verloren habe. Weil die Eltern den Kontakt zu ihrer Tochter nicht verlieren wollten, nahmen sie die Lügengeschichte hin. Erst als das zweite Kind vom Standesamt durch einen Brief bestätigt wurde, gingen die Eltern mit ihrer Tochter zur Polizei. Dort erzählte diese erneut eine Lügengeschichte: Sie habe die beiden Kinder an einen Unbekannten vermittelt, gab sie zu Protokoll. Im weiteren Verhör verstrickte sich die Frau in Widersprüche und gestand schließlich ihre Taten. Das Lügen hatte ein Ende.

ddp - Foto: dpa


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Zuletzt geändert am 25. Februar 2003 12:42 von aj

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