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Sa 14.06.2003
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Einsatz von Parkkrallen gegen Steuerschuldner entzweit Experten:"Bar auf die Kralle"Hamburg - Es trifft immer mehr Autofahrer in Deutschland: Eines Tages fährt das Auto nicht mehr, ein stabiler Metallbügel blockiert eines der Räder, am Seitenfenster hängt ein signalfarbener Aufkleber des Finanzamtes - der Vollstrecker lässt grüßen. Die Parkkralle soll den Besitzer motivieren, endlich Steuern zu zahlen, die das Finanzamt vergeblich angemahnt hat. Dem Autofahrer bleiben drei Tage Bedenkzeit: Wer dann nicht gezahlt hat, muss sich für immer von seinem Wagen verabschieden. Das Fahrzeug wird "zum Zwecke der Verwertung abgeholt", wie es im Amtsdeutsch heißt. Zahlungsmoral habe sich sprunghaft verbessert Vor gut fünf Monaten hat Hamburg als erstes Bundesland den flächendeckenden Einsatz der Parkkralle gegen säumige Kfz-Steuerzahler beschlossen, zunächst als Pilotversuch. Die Wirkung der ersten 15 Metallbügel zum Anschaffungspreis von je 80 Euro begeistert die Experten. Knapp 30 Mal hätten sich Vollstreckungsbeamte bis Anfang Juni das Auto eines Steuermuffels gekrallt, berichtet der Sprecher der Finanzbehörde. Alle seien daraufhin prompt zahlungswillig gewesen - am liebsten gleich "bar auf die Kralle", versichert der Sprecher: "Es gab keine Schlägereien, lauten Worte oder Handgreiflichkeiten." Auch Finanzminister anderer Bundesländer sind von der Autosperre angetan. Schleswig-Holstein setzt sie in einigen Städten bereits seit 1998 ein - laut Finanzministerium mit Erfolg. Die Berliner Finanzverwaltung entschied vor einigen Wochen ebenfalls, zur Kralle zu greifen - und zwar gegen alle, die von der Wohngeldrückzahlung bis zum Kindergartenbeitrag mit Steuern und Gebühren in der Kreide stehen. Der Leidensdruck des Landes ist enorm: Der Finanzbehörde zufolge zahlen die Berliner zehn Prozent aller Steuerforderungen nicht rechtzeitig. Datenschützer: Moderne Form des mittelalterlichen "Prangers" In der Hauptstadt droht das Projekt allerdings zu kippen, noch bevor das erste Auto von Amts wegen blockiert wurde. Der Berliner Datenschutzbeauftragte Hansjürgen Garstka hat erhebliche Bedenken gegen die Autosperre angemeldet. "Wir sehen das als eine unverhältnismäßige und rechtswidrige Maßnahme an, weil damit eine Prangerwirkung erzielt werden soll", sagt seine Sprecherin. Außerdem tauche die Parkkralle nicht in der Abgabenordnung auf, deshalb fehle die Rechtsgrundlage. Ein Gutachten des Berliner Abgeordnetenhauses soll nun rechtliche Klarheit schaffen. Die Berliner Oberfinanzdirektion hält die Einwände der Datenschützer für überzogen. Der "gewisse Prangereffekt" der Krallen sei "zumutbar und vertretbar", versichert ein Behördensprecher. Damit müsse jeder klarkommen, der "auf Kosten der Allgemeinheit lebt, seit Monaten seine Kindergartenbeiträge nicht zahlt, aber noch ein großes Auto fährt". Im Testgebiet Hamburg sank die Zahl der Vollstreckungsbescheide Eine Art Pranger sei jede Vollstreckungsmaßnahme, bekräftigt auch der Vorsitzende der Steuergewerkschaft, Dieter Ondracek. "Wenn ein Vollstreckungsbeamter zum Pfänden kommt, spricht sich das im Dorf auch wie ein Lauffeuer herum." Ondracek sieht den Einsatz der Wegfahrsperren deshalb nüchtern: "Wer seine Kfz-Steuer nicht zahlt, soll auch nicht fahren können." Die Hamburger Landesregierung wird nach der Testphase Ende Juli über die Zukunft der Parkkrallen entscheiden. Eine Klage betroffener Autobesitzer gegen das neue Druckmittel ist der Finanzbehörde bisher nicht bekannt. Stattdessen staunt man dort über den Abschreckungseffekt: Seit Februar sank demnach die Zahl der Vollstreckungsfälle gegenüber dem Vorjahr bereits um 40 Prozent. Möglicherweise sollen deshalb in der Hansestadt schon bald die Krallen nicht mehr nur gegen Kfz-Steuerschuldner ausgefahren werden. Tricks gegen die Kralle sprechen sich rum Einen erweiterten Einsatz der Parkkrallen hält jedoch auch der Autoclub ADAC für bedenklich: Autofahrer würden benachteiligt und der Gleichheitsgrundsatz verletzt, warnt ADAC-Sprecher Maximilian Maurer. Auch würde sich gerade unter Zahlungsmuffeln vermutlich schnell herumssprechen, wie man der Kralle entwischen kann, meint Maurer: "Dann werden Steuerschuldner ihr Auto einfach auf die Frau oder Freundin überschreiben." Astrid Geisler, AFP [?] |
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Zuletzt geändert am 14. Juni 2003 18:08 von mwege |
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