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Mo 28.07.2003

 Nachrichten

Lebenslang für
Metzler-Mörder

Sommerschlussverkauf mit gutem Zuspruch
Nivel-Hooligan muss
drei Jahre in Haft

Wirtschaft will mehr
Lehrstellen schaffen

Bob Hope ist mit
100 Jahren gestorben

USA: Angriffe im Irak immer raffinierter
SPD und Union gegen Reform-Kritiker


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Deutsche Schwimmer für Olympia gerüstet
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Augenabruck im Ausweis schon 2004?

Metzler-Mörder verurteilt - Anwalt: Verfassungsbeschwerde

Lebenslang mit schwerer Schuld

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Magnus Gäfgen hatte im Prozess gestanden, dass er den elfjährigen Jakob entführt und mit Klebeband erstickt hatte.

Frankfurt/Main - Das Frankfurter Landgericht hat den Mörder des Frankfurter Bankierssohns Jakob von Metzler am Montag zu lebenslanger Haft verurteilt. Der 28 Jahre alte Jurist Magnus Gäfgen darf wegen der besonderen Schwere seiner Schuld nicht bereits nach 15 Jahren auf Bewährung entlassen werden.

Das Gericht folgte damit dem Antrag von Staatsanwaltschaft und Jakobs Eltern, die als Nebenkläger auftraten. Sie hatten das Geständnis Gäfgens als reine Prozesstaktik bezeichnet und die Reue des Angeklagten bezweifelt. Gäfgen hatte im Prozess gestanden, dass er am 27. September vergangenen Jahres den elfjährigen Jakob entführt und mit Klebeband erstickt hatte. Er wollte sich mit dem Lösegeld von einer Million Euro ein Luxusleben leisten. Polizei nach Folterdrohungen zur Leiche geführt » weiter

Grafik: Der Fall "Jakob von Metzler"
Chronologie: Von der Entführung bis zum Urteil
Zitate: "Den Tod des Opfers einkalkuliert"
Stichwort: Besondere Schwere der Schuld

HDE will Marke schützen - ver.di sieht Neuregelung skeptisch

Sommerschlussverkauf mit gutem Zuspruch

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Der Einzelhandel ist am Montag in den möglicherweise letzten Sommerschlussverkauf (SSV) gestartet. Rabatte bis zu 70 Prozent locken die Kunden, für die sich vielerorts schon um acht Uhr die Ladentüren öffneten.

Der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) sprach in einer ersten Bilanz von einem "Auftakt nach Maß" und nannte den Zuspruch "sehr verheißungsvoll". Die Bundesregierung will die bisherigen Schlussverkaufsregeln kippen und nach der Sommerpause die entsprechende Neuregelung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) auf den Weg bringen. Danach würden ab 2004 das ganze Jahr über Sonderverkäufe möglich sein. ver.di: Kunde misstraut mittlerweile jedem normalen Preis » weiter

Karikatur: SSV bei Schröder & Co.

Sturz in Büroküche ist Arbeitsunfall

Dortmund - Wer als Arbeitnehmer in der betriebseigenen Küche Lebensmittel zum späteren Eigenverzehr in den Kühlschrank legt, steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das entschied das Sozialgericht Dortmund in einem am Montag bekannt gewordenen Urteil (Az.: S 23 U 65/02). Hintergrund ist der Fall einer 64-jährigen Mitarbeiterin eines Bauunternehmens aus Hamm. Sie war auf den Fliesen der Büroküche ausgerutscht, als sie wie jeden Morgen die mitgebrachte Buttermilch in den Kühlschrank stellen wollte. Die Bau-Berufsgenossenschaft weigerte sich, der Verunglückten wegen des doppelten Armbruchs Entschädigung zu zahlen. Es habe sich um eine eigenwirtschaftliche, nicht versicherte Tätigkeit gehandelt. In Kantinen oder Büroküchen bestehe kein Versicherungsschutz gegen Arbeitsunfälle. Entscheidend ist: Warum wird die Küche betreten? » weiter

DJ-Contest: Die zehn Gewinner stehen fest
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Letzte Änderung: 28.07.2003 22:11 von IndexRobot
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