|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Mo 28.07.2003
|
Metzler-Mörder verurteilt - Anwalt: VerfassungsbeschwerdeLebenslang mit schwerer Schuld
Frankfurt/Main - Das Frankfurter Landgericht hat den Mörder des Frankfurter Bankierssohns Jakob von Metzler am Montag zu lebenslanger Haft verurteilt. Der 28 Jahre alte Jurist Magnus Gäfgen darf wegen der besonderen Schwere seiner Schuld nicht bereits nach 15 Jahren auf Bewährung entlassen werden. Das Gericht folgte damit dem Antrag von Staatsanwaltschaft und Jakobs Eltern, die als Nebenkläger auftraten. Sie hatten das Geständnis Gäfgens als reine Prozesstaktik bezeichnet und die Reue des Angeklagten bezweifelt. Gäfgen hatte im Prozess gestanden, dass er am 27. September vergangenen Jahres den elfjährigen Jakob entführt und mit Klebeband erstickt hatte. Er wollte sich mit dem Lösegeld von einer Million Euro ein Luxusleben leisten. Polizei nach Folterdrohungen zur Leiche geführt
HDE will Marke schützen - ver.di sieht Neuregelung skeptischSommerschlussverkauf mit gutem Zuspruch
Der Einzelhandel ist am Montag in den möglicherweise letzten Sommerschlussverkauf (SSV) gestartet. Rabatte bis zu 70 Prozent locken die Kunden, für die sich vielerorts schon um acht Uhr die Ladentüren öffneten. Der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) sprach in einer ersten Bilanz von einem "Auftakt nach Maß" und nannte den Zuspruch "sehr verheißungsvoll". Die Bundesregierung will die bisherigen Schlussverkaufsregeln kippen und nach der Sommerpause die entsprechende Neuregelung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) auf den Weg bringen. Danach würden ab 2004 das ganze Jahr über Sonderverkäufe möglich sein. ver.di: Kunde misstraut mittlerweile jedem normalen Preis
Sturz in Büroküche ist ArbeitsunfallDortmund - Wer als Arbeitnehmer in der betriebseigenen Küche Lebensmittel zum späteren Eigenverzehr in den Kühlschrank legt, steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das entschied das Sozialgericht Dortmund in einem am Montag bekannt gewordenen Urteil (Az.: S 23 U 65/02). Hintergrund ist der Fall einer 64-jährigen Mitarbeiterin eines Bauunternehmens aus Hamm. Sie war auf den Fliesen der Büroküche ausgerutscht, als sie wie jeden Morgen die mitgebrachte Buttermilch in den Kühlschrank stellen wollte. Die Bau-Berufsgenossenschaft weigerte sich, der Verunglückten wegen des doppelten Armbruchs Entschädigung zu zahlen. Es habe sich um eine eigenwirtschaftliche, nicht versicherte Tätigkeit gehandelt. In Kantinen oder Büroküchen bestehe kein Versicherungsschutz gegen Arbeitsunfälle. Entscheidend ist: Warum wird die Küche betreten?
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Letzte Änderung: 28.07.2003 22:11 von IndexRobot
|
» Artikel empfehlen |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||