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Di 14.10.2003
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Vom Arbeitslosengeld II bis zur Bundesagentur für ArbeitDie zentralen Punkte bei Hartz III und IVBerlin - Die Gesetzespakete Hartz III und IV gelten als vorläufiger Abschluss der rot-grünen Arbeitsmarktreform. Demnach werden Arbeitslosenhilfe- und Sozialhilfe zusammengelegt und die Bundesanstalt für Arbeit umgebaut. Die Gesetzesentwürfe, die am Montag auf Druck von Kritikern aus den eigenen Reihen nachgebessert wurden, sollen am Freitag im Bundestag verabschiedet werden. Danach gehen sie in den Bundesrat. Die zentralen Punkte: Die bisherige ARBEITSLOSENHILFE und die SOZIALHILFE FÜR ERWERBSFÄHIGE werden zum ARBEITSLOSGENGELD II gebündelt. Der Regelsatz soll für Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe einheitlich im Westen 345 Euro und im Osten 331 Euro monatlich betragen. Dieser soll alle fünf Jahre entsprechend der Rentensteigerung angeglichen werden. Langzeitarbeitslose sollen ab Juli 2004 verpflichtet werden, fast jeden Job anzunehmen. Dabei soll künftig das ortsübliche Lohnniveau oder das vergleichbare tarifliche Lohnniveau Messlatte dafür sein, ob eine Arbeit zumutbar ist. Verwandte ersten Grades werden nicht zu Unterhaltszahlungen verpflichtet, bevor Arbeitslosengeld II gezahlt wird, jedoch Lebenspartner, die in einer gemeinsamen Wohnung leben. Dieser Punkt war wie die Zumutbarkeitsregelung nachträglich konkretisiert worden. Wer ein Jobangebot ablehnt oder sich nicht um Arbeit bemüht, dem soll das Arbeitslosengeld II um 30 Prozent gekürzt werden. Im Wiederholungsfall drohen weitere Abstriche. Arbeitsunwilligen Erwerbslosen unter 25 Jahren kann die Leistung für drei Monate komplett gestrichen werden, dafür soll es aber ergänzende Sachleistungen geben. Um den Übergang zum Arbeitslosengeld II abzumildern, wird ein auf zwei Jahre befristeter Zuschlag gezahlt, der nach einem Jahr halbiert wird. Außerdem ist ein Kinderzuschuss geplant. Nicht erwerbsfähige Familienangehörige erhalten ein SOZIALGELD. Künftig soll es für die ALTERSVORSORGE ab dem 60. Lebensjahr einen zusätzlichen Freibetrag von 200 Euro pro Lebensjahr geben. Der Betrag soll beim Bezug von Arbeitslosengeld II nicht angetastet und zum bisherigen Freibetrag von 200 Euro hinzugezählt werden. Nicht angetastet werden auch Betriebsrenten, die Riester-Rente oder weitere gesetzliche Förderungen zur Rente sowie selbstgenutztes Wohneigentum. Auch dieser Punkt war nachträglich aufgrund der Forderungen der Reformkritiker verändert worden. Wer nicht erwerbsfähig ist, soll weiterhin die klassische SOZIALHILFE bekommen. In den neuen Regelsätzen sind - ebenfalls einheitlich für Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe - künftig schon die Pauschalen für größere Anschaffungen wie Möbel oder Kleidung enthalten. Nur in Ausnahmefällen wie bei Geburt eines Kindes sollen noch einmalige Beihilfen gezahlt werden. Auch bei der Sozialhilfe drohen Leistungskürzungen, wenn angebotene zumutbare Tätigkeiten abgelehnt werden. Für die Sozialhilfe sind weiter die Kommunen zuständig. Die BUNDESANSTALT FÜR ARBEIT soll als "Bundesagentur für Arbeit" grundlegend neu organisiert werden. Ein Vermittler soll künftig 75 Arbeitssuchende betreuen statt bisher 350. Diese "Fallmanager" erhalten mehr Handlungsspielraum, um individuelle Vereinbarungen zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt auszuhandeln. Alle Empfänger des neuen Arbeitslosengeldes II werden künftig in Jobcentern betreut. Übergangsweise sollen jedoch erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger wie bisher von den Kommunen betreut werden. AFP [?]![]() |
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Zuletzt geändert am 14. Oktober 2003 09:15 von sab |
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