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Mo 20.10.2003
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Im Überblick:Die Rentenbeschlüsse der BundesregierungBerlin - Mit einem umfassenden Maßnahmenpaket will die rot-grüne Koalition die Rentenfinanzen sanieren. Bundessozialministerin Ulla Schmidt (SPD) stellte die Beschlüsse am Montag in Berlin im Detail vor. BEITRÄGE: Der Beitragssatz zur Rentenversicherung soll 2004 trotz des Finanzdefizits von acht Milliarden Euro bei 19,5 Prozent des Bruttolohns stabil bleiben. EINSCHNITTE FÜR RENTNER: Die zum 1. Juli 2004 fällige Rentenanpassung wird ausgesetzt. Für die Rentner bedeutet dies im kommenden Jahr eine komplette Nullrunde. Außerdem wird der Zuschuss der Rentenkasse zur Pflegeversicherung heruntergefahren. Senioren müssen somit künftig wie Arbeitnehmer den vollen Pflegebeitrag von 1,7 Prozent entrichten. Bisher mussten Rentner nur 0,85 Prozent zahlen. ERSTRENTE: Neurentner sollen ihre erste Rentenzahlung nicht wie bisher zu Anfang, sondern erst zum Ende eines Monats erhalten. Diesem Plan muss der Bundesrat zustimmen. RENTENRESERVE: Die eiserne Rentenrücklage wird auf 20 Prozent einer Monatsausgabe abgesenkt. Bereits zu Jahresbeginn wurde die Rücklage, die Einnahmeschwankungen ausgleichen soll, von 80 auf 50 Prozent heruntergefahren. RIESTER-RENTE: Die staatlich geförderte private Altersvorsorge soll attraktiver werden. Vorgesehen ist, das Verfahren zu vereinfachen. Die Zahl der bislang elf Zertifizierungskriterien für Riester-Verträge soll deutlich reduziert werden. Es muss aber weiter gewährleistet sein, dass die Altersrente monatlich und frühestens ab 60 ausgezahlt wird. Auch die betriebliche Altersvorsorge soll einen Schub bekommen, indem Arbeitnehmer bei einem Wechsel des Arbeitsplatzes ihr erworbenes Kapital in die betriebliche Altersvorsorge des neuen Arbeitgebers mitnehmen können. AUSBILDUNGSZEITEN: Schul-, Fachhochschul- und Hochschulausbildung sollen ab 2005 bei der Ermittlung der Rentenhöhe nicht mehr angerechnet werden. Allerdings gilt eine dreijährige Vertrauensschutzregelung. Bisher bekommt jeder Arbeitnehmer für seine Ausbildungszeit ab dem 17. Lebensjahr pauschal drei Beitragsjahre angerechnet. BUNDESZUSCHUSS: Die Rentenkasse bleibt von der umstrittenen Kürzung des Bundeszuschusses in Höhe von zwei Milliarden Euro verschont. Die dadurch entstehende Finanzlücke im Bundeshaushalt soll über eine "globale Minderausgabe", also einen Sparbetrag aller Ministerien, sowie zusätzliche Subventionskürzungen ausgeglichen werden. RENTENFORMEL: Als Reaktion auf die demographischen Veränderungen soll ein Nachhaltigkeitsfaktor in die Rentenformel eingeführt werden. Dadurch wird ab 2005 die jährliche Rentenanpassung gedrosselt. So sollen die aus dem Geburtenrückgang resultierenden Belastungen auf Beitragszahler und Rentner verteilt werden. Die Regierung folgt hier einem Vorschlag der Rürup-Kommission. RENTENALTER: Eine Entscheidung über die viel diskutierte schrittweise Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters auf 67 Jahre wurde nicht getroffen und soll erst im Jahr 2010 wieder auf die Tagesordnung kommen. Die Bundesregierung will aber den Trend zur Frühverrentung stoppen und dafür sorgen, dass zwischen 2006 und 2008 das faktische Renteneintrittsalter dem gesetzlichen angeglichen wird. Auch nach Altersteilzeit sollen Versicherte dann frühestens mit 63 Jahren in Ruhestand gehen können. MODERNE VERWALTUNG: Die Verwaltungsstrukturen in der gesetzlichen Rentenversicherung sollen wirtschaftlicher und effizienter werden. So soll ein Dachverband die Grundsatz- und Querschnittsaufgaben für die gesamte Rentenversicherung wahrnehmen. Außerdem wird die Zahl der Rentenversicherungsträger von vier auf zwei reduziert. RENTENBESTEUERUNG: Die Renten sollen künftig gemäß einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nachgelagert besteuert werden. Die Beiträge werden dann im Gegenzug von der Steuer freigestellt. ddp [?]![]() |
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Zuletzt geändert am 20. Oktober 2003 15:33 von aj |
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