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Montag, 22. März 04
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Hirnforschung wirft neues Licht auf rechtliche Verantwortlichkeit Hamburg - Die Hirnforschung hat in jüngster Zeit das traditionelle Bild vom Menschen in Frage gestellt.
Besonders brisant sind Befunde, die den freien Willen als eine Illusion erscheinen lassen. Das ist nicht nur für die Philosophie und Religion bedeutend, sondern könnte auch einmal wichtig für die strafrechtliche Verantwortlichkeit werden. Wie eine Bilanz in dem Magazin „Gehirn & Geist” (Heidelberg, 1/2004) deutlich macht, können diese Auseinandersetzungen den Eindruck erwecken, dass es nur zwei extreme Thesen gibt: Entweder „Personen handeln als Automaten, denen ihr Gehirn vorgaukelt, sie würden selbst entscheiden”, oder „Neurobiologische Erkenntnisse haben keinerlei Bedeutung für unser Selbstkonzept als frei und verantwortlich handelnde Menschen”. Der Beitrag versucht aufzuzeigen: „Die Wahrheit liegt wohl, wie so oft, in der Mitte.” Der Autor Professor Paul Hoff von der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich meint, dass Gerichtsgutachter künftig häufiger die funktionelle Kernspintomographie (fMRT) nutzen werden. So könnten etwa Unstimmigkeiten in der Hirnaktivität von Straftätern erkannt werden, beispielsweise bei der Gefühlsverarbeitung oder der Impulskontrolle. Im Unterschied zum traditionellen , eher von sozialen Fehlanpassungen eines Täters ausgehenden Ansatz würde hier nach der im Gehirn verankerten Verhaltensdisposition gesucht werden. Hoff sieht allerdings dabei eine Gefahr: „Das alte Klischee vom geborenen Verbrecher könnte so gleichsam durch die Hintertür wieder zurückkehren.” Die Grenze zwischen freien und unfreien Handlungen ist bislang immer fließend erschienen. Neuerdings jedoch stellen renommierte Hirnforscher wie etwa Gerhard Roth von der Universität Bremen den freien Willen grundsätzlich in Frage: Dem Bewusstsein verborgene Hirnprozesse führen seiner Meinung nach zu Entscheidungen, für die wir uns nachträgliche Begründungen zurechtlegen. Dieser These liegt auch ein Experiment des Neuropsychologen Benjamin Libet von der Universität von Kalifornien zu Grunde mit Probanden, die einen spontanen Entschluss zu einer bestimmten Bewegung fassen sollten. Gemessen wurden: erstens der Augenblick der Entscheidung, zweitens im Gehirn der Aufbau eines Bereitschaftspotenzials als Vorbereitung der Bewegung und drittens der Zeitpunkt der Bewegung. Es zeigte sich, dass der bewusste Entschluss zur Handlung 200 Millisekunden vor dem Bewegungsbeginn auftrat, jedoch mehr als 300 Millisekunden nach dem Beginn des Bereitschaftspotenzials. Für Libet ließ das Experiment den Schluss zu: Wir tun nicht, was wir wollen, sondern wir wollen, was wir tun. Hans-Ludwig Kröber, der Forensische Psychiatrie am Universitätsklinikum Benjamin Franklin der Freien Universität Berlin lehrt, hat grundsätzliche Einwände dagegen erhoben, Libets Experiment für Beurteilungen bei Strafverfahren zu Grunde zu legen. In einem Beitrag der Zeitschrift „Neurotransmitter” (München) bemerkt er: „Das Experiment leidet darunter, dass es gar keine rationalen oder emotionalen Entscheidungsgründe für das Heben des einen oder anderen Arms gab. Menschen fungierten hier als Zufallsgenerator.” Es gebe nicht die geringste Ähnlichkeit dieses Experiments und dieser Art von Entscheidung mit emotional und rational hochaufgeladenen Entscheidungen, wie sie vielfach Gegenstand der Gerichtspsychiatrie (forensische Psychiatrie) seien. Es sei nicht überraschend , dass bestimmte Untergruppen chronisch Straffälliger auch neurophysiologische und neuroanatomische Besonderheiten aufweisen. Auch das Wahrnehmen, Werten, Denken und Handeln rechtskonformer und psychisch ungestörter Menschen sei in erheblichem Umfang im biologischen Untergrund verankert. „Dass unsere Entscheidungen auf einer materiell fassbaren biologischen Grundlage erfolgen, besagt noch nichts darüber, ob es freie Entscheidungen sind, und entsprechend auch nichts über die strafrechtliche Verantwortlichkeit”, betont Kröber. „Wir sind strafrechtlich verantwortlich, wenn wir imstande sind, unsere Entscheidungen von vernünftigen Erwägungen abhängig zu machen, wenn wir also imstande sind, unsere Wünsche kritisch zu bewerten.” Kröber räumt indessen ein: „Die weitere Erforschung der Funktionsweisen des Gehirns ist auch für die forensische Psychiatrie von hohem Interesse.” dpa
http://rhein-zeitung.de/a/news/t/rzo41059.html |
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