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Freitag, 30. Juli 10
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Beruf & Bildung
Ausländische Schüler müssen deutsche Schule besuchen Koblenz - Ausländische schulpflichtige Kinder islamischen Glaubens müssen in Deutschland grundsätzlich eine deutsche Schule besuchen.
Ausnahmen sind nur möglich, wenn ein Schüler lediglich vorübergehend in Deutschland wohnt, so das Verwaltungsgericht Koblenz. in vier am Dienstag bekannt gegebenen Eilbeschlüssen zu vier arabischsprachigen Kindern. Ihre Eltern wollten sie statt auf die Grundschule in Remagen am Rhein auf die wegen islamistischer Tendenzen umstrittene König-Fahd-Akademie in Bonn schicken. Dies untersagte die Schulbehörde. (Az.: 7 L 2024/04.KO; 7 L 2025/04.KO; 7 L 2026/04.KO; 7 L 2027/04.KO). Die Eltern argumentierten, dass bereits Geschwister der Kinder die König-Fahd-Akademie besuchten. Die Kinder wüchsen in zwei Sprachen und Kulturen auf. Der Besuch einer deutschen Grundschule sei für sie mit besonderen Problemen verbunden - etwa der Befreiung vom Sexualkunde- und Sportunterricht oder von Klassenfahrten, der Rücksichtnahme auf religiöse Fastenpflichten, dem nichtchristlichen Religionsunterricht und dem Tragen von Kopftüchern. Das Verwaltungsgericht wies die Eilanträge der Eltern zurück. Die Schulpflicht bestehe nach dem rheinland-pfälzischen Schulgesetz unabhängig von der Staatsangehörigkeit und Religion, betonten die Richter. Die deutsche Schule solle die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Integration in die hiesige Gesellschaft schaffen. Das Bundesverfassungsgericht sehe ein berechtigtes Interesse der Allgemeinheit darin, der Entstehung von religiös oder weltanschaulich motivierten Parallelgesellschaften entgegenzuwirken. dpa
http://rhein-zeitung.de/a/service/berufbildung/t/rzo80441.html |
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