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Samstag, 18. September 04

RaubkopienHamburg - Wer künftig beim ille­galen Kopie­ren von urhe­ber­recht­lich geschütz­ten Werken aus Inter­net-Tausch­bör­sen erwi­scht wird, ris­kiert nach einem Bericht von „Com­puter­bild” künftig bis zu drei Jahren Gefäng­nis…

Berlin - Nach Ansicht des Geschäfts­füh­rers von Moto­rola Deutsch­land, Norbert Quin­kert, gibt es beim digi­talen Poli­zei­funk in Deutsch­land kein Zurück mehr.

Lüne­burg - Der Ver­ursa­cher der Com­puter-Wür­mer „Sas­ser” und „NetSky” ent­wickelt nun in einem deut­schen Com­puter­unter­neh­men Sicher­heits­soft­ware. Der 18-Jäh­rige aus dem nie­der­säch­sischen Waf­fen­sen macht bei…

Washing­ton - Wenn die US-Behör­den Inter­net-Nut­zern den täg­lichen Kampf gegen Mil­lio­nen Werbe-E-Mails erspa­ren wollen, müssen sie tief in die Staats­kasse grei­fen.

Hamburg - Das Inter­net als welt­umspan­nen­des Kom­muni­kati­ons­netz hat für die Ver­stän­digung der Men­schen ganz neue Mög­lich­kei­ten eröff­net. Doch auch Ter­ror­orga­nisa­tio­nen haben längst den Wert des Mediums erkannt.

Erfurt - Raub­kopien kosten die Film- und Video­bran­che nach deren Angaben jähr­lich 800 Mil­lio­nen Euro Umsatz. Die Film­för­derungs­anstalt schätzt, dass 2003 mehr als 13 Mil­lio­nen Mal Filme aus dem Inter­net…

Drei Jahre Haft für Tauschbörsen-Nutzer geplant

Hamburg - Wer künftig beim illegalen Kopieren von urheberrechtlich geschützten Werken aus Internet-Tauschbörsen erwischt wird, riskiert nach einem Bericht von „Computerbild” künftig bis zu drei Jahren Gefängnis oder eine Geldstrafe.

Raubkopien

Beschlagnahmte Raubkopien in einem Polizeibüro (Archivbild)

Im Bundesinnenministerium wurde nach Angaben des Blattes jetzt ein entsprechender Entwurf zur Änderung des Urherberrechtes vorgestellt. Mit der Neufassung wolle man nicht „die Schulhöfe kriminalisieren”, betonte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD). „Wir sehen für Bagatellfälle einen Strafausschließungsgrund vor”, erklärte die Ministerin gegenüber „Computerbild”.

„Damit bleibt insbesondere das Überspielen einzelner Songs aus illegalen Tauschbörsen straflos, wenn dies in geringem Umfang und ausschließlich zu privaten Zwecken geschieht. Wer also den neuesten Robbie-Williams-Song aus einer illegalen Tauschbörse herunterlädt, wird nicht gleich vom Staatsanwalt verfolgt. Er muss aber mit Schadenersatzansprüchen rechnen.”

Ein Sprecher des Ministeriums sagte der dpa, das neue Gesetz sehe eine Grenze zwischen Bagatell- und strafrechtlich zu verfolgenden Fällen vor. Die Grenze sei eine Vervielfältigung in geringem Umfang. Es sei Sache der Gerichte, die Grenzüberschreitung im Einzelfall zu bestimmen. Es mache keinen Sinn, ein bestimmtes Datenvolumen von Musiktiteln oder Filmen als strafrechtlich relevante Grenze festzulegen, da sich die Technik so rasant entwickle.

dpa


http://rhein-zeitung.de/a/comscience/t/rzo88704.html
Samstag, 18. September 2004, 15:57 © RZ-Online GmbH (NewsDesk)
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