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Archiviert am
Dienstag, 25. Januar 05 |
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Günther Kaufmann kann mit Freispruch rechnen Augsburg - Eine einleuchtende Erklärung für sein „falsches Geständnis„ hat der Schauspieler Günther Kaufmann vor Gericht nicht liefern können.
Staatsanwältin Nicole Selzam sagte in ihrem Plädoyer am Dienstag, Kaufmanns Behauptung, er wollte seine damals schwer krebskranke Frau schützen, sei kaum nachvollziehbar. Sie bezeichnete ihn als „leichtgläubig und treuherzig” sowie als einen Mann, der seiner Frau hörig war und ihr blindlings vertraute. Beweise für eine Täterschaft oder Mitwisserschaft an dem tödlichen Überfall auf den Steuerberater Hartmut Hagen konnten nicht gefunden werden. Das Urteil an diesem Mittwoch wird wohl Freispruch heißen. Kaufmann war für sein falsches Geständnis 2002 zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt worden und hatte davon zweieinhalb Jahre abgesessen, offenbar unschuldig. Mit einem zu erwartenden Freispruch wird dieses Verfahren nach gut vier Jahren ein Ende finden, das mit Kaufmanns Satz „Sie kriegen ein Geständnis von jemanden, der es nicht war”, die deutsche Rechtsgeschichte um eine Variante bereichert hat. Die Täter, ein Berliner Trio, sitzen bereits hinter Gitter, zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. Das Paradoxe dieses Verfahrens ist, dass Kaufmanns Ehefrau Alexandra mit ihrem Berliner Geliebten Drahtzieherin der Tat war, für die ihr Mann verurteilt worden war. Die Telefonüberwachung von Kaufmann nach der Tat im Februar 2001 hatte keine Anhaltspunkte ergeben, dass der 57-Jährige irgendwie von den verbrecherischen Machenschaften seiner Frau wusste. Nach seinem „falschen Geständnis” konnte Kaufmann am Tatort der Polizei keine Details erklären, so dass damals schon Zweifel aufgekommen waren, ob er überhaupt der Täter sein konnte. Eigentlich hätte seine Frau vor Gericht stehen müssen, aber sie war Wochen vor Prozessbeginn 2002 an Knochenkrebs gestorben. Aufschlussreich für die Erklärung des falschen Geständnisses waren die Ausführungen des Münchner Psychiaters Prof. Norbert Nedopil zu Kaufmanns Persönlichkeitsbild. Bei ihm handle es sich um einen „istrionischen Menschen”, einen Charakter mit schauspielerhaften Zügen, dem die Rolle wichtiger als die Realität sei, der Konflikte ausblende und mit exzessiver Lebensweise überdecke, der nach dem Mechanismus funktioniere zu leben, wie man in einer heilen Welt leben möchte. Hinzu komme, dass Kaufmann wegen mangelnder Flexibilität einen einmal eingeschlagenen Weg nicht mehr verlassen könne. Kaufmann bestätigte dieses Gutachten in der Verhandlung. Die Probleme mit der Krebserkrankung seiner Frau ertränkte er in Weißbier und überspielte sie durch Kokaingenuss. Motiv für sein falsches Geständnis sei die große, kritiklose Liebe zu seiner Frau gewesen. Noch vor Gericht ließ er kein kritisches Wort über seine Alexandra über die Lippen kommen. Sie hatte nicht nur ihn mit Lügengeschichten eines Millionen bringenden Schadensersatzprozesses in den USA umgarnt, auch den „geldgierigen und risikofreudigen Steuerberater”. Letzte Zweifel, ob Kaufmann von dem Überfall nicht doch gewusst hat, blieben aber bestehen: Am Tatort waren Fingerabdrücke von ihm gefunden worden. In der Mülltonne lag am Tattag eine Socke des Opfers, eine dazu passende fand sich in Kaufmanns Reisetasche. „Bei dieser Spurenlage bleibt ein fahler Beigeschmack”, sagte die Staatsanwältin, auch wenn Kaufmann nichts zu beweisen war. dpa-infocom
http://rhein-zeitung.de/a/magazin/t/rzo122332.html ![]() |
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