![]() | |||||||||||||||||||
![]() ![]() | |||||||||||||||||||
|
|
Ticker Wetter Regionales Foto des Tages Karikatur Kalender Forum Archiv |
Archiviert am
Dienstag, 25. Januar 05 |
||
![]() |
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||
![]()
|
![]() |
Misshandelte Ehefrau muss Beerdigung des Peinigers nicht zahlen Koblenz - Eine von ihrem Mann misshandelte und lebensgefährlich verletzte Ehefrau muss die Bestattungskosten nach dessen Selbstmord nicht tragen. Das entschied das Oberlandesgericht Koblenz (OLG) nach Angaben vom Dienstag und ließ keine Berufung zu (Az.: 12 A 11605/04.OVG). Für den Fall der Klägerin gelte die im Bundessozialhilfegesetz vorgesehene Unzumutbarkeitsregelung. Demnach muss der Sozialhilfeträger für die Bestattungskosten aufkommen, wenn es dem Hinterbliebenen nicht zugemutet werden kann. dpa-infocom
http://rhein-zeitung.de/a/rlp/t/rzo122236.html ![]() |
![]() |
Lexikon
RZ-Online-Archiv
Zeitungs-Archiv
Internet
|