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Donnerstag, 24. Mai. 12

Celle - Bei einem Unfall durch Alkohol am Steuer müssen unter Umstän­den Fahrer und Bei­fah­rer je zur Hälfte haften. Das hat das Ober­lan­des­gericht Celle in einem Urteil ent­schie­den.

Koblenz - Fahr­zeug­schä­den, die an einer Bau­stelle ent­ste­hen, werden nur in Aus­nah­mefäl­len ersetzt. Das geht aus einem am Diens­tag bekannt gewor­denen Urteil des Ober­lan­des­gerichts (OLG) Koblenz hervor.

München - Werden auf einem Park­platz zwei Motorrä­der inner­halb einer Mar­kie­rung abge­stellt, müssen beide Fahrer einen Park­schein am Auto­maten ziehen. Das teilt der Auto­mobilclub Kraft­fah­rer-Schutz (KS) in…

München - Wenn bei Blech­schä­den am Auto der mut­maß­liche Ver­ursa­cher seine Schuld bestrei­tet, kann seine Ver­siche­rung den Geschä­dig­ten für ein Gut­ach­ten bestel­len.

Cel­le/Köln - Wer einem abfah­ren­den Bus nach­eilt und noch ein­zustei­gen ver­sucht, hat bei einem Unfall wenig Aus­sicht auf Scha­den­ersatz. Das meldet der Anwalt-Such­ser­vice in Köln.

München - Wer im Winter nur ein Guck­loch in die ver­eiste Wind­schutz­scheibe kratzt, ris­kiert ein Bußgeld und Punkte in der Ver­kehrs­sün­der­kar­tei. Daran erin­nert der ADAC in Mün­chen.

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Bei Unfall durch Alkohol am Steuer haftet auch Beifahrer

Celle - Bei einem Unfall durch Alkohol am Steuer müssen unter Umständen Fahrer und Beifahrer je zur Hälfte haften.

Das hat das Oberlandesgericht Celle in einem Urteil entschieden.

Im konkreten Fall hatten zwei Männer vor dem Alkoholkonsum ausgemacht, wer von beiden später fahren soll. Stattdessen setzte sich dann aber doch der andere ans Steuer. Das OLG entschied, für die Unfallfolgen müsse der Beifahrer genauso haften, da er sich nicht an die Absprache gehalten habe. (AZ: 14 U 132/04)

dpa-infocom


http://rhein-zeitung.de/on/05/02/21/service/auto/recht/t/rzo128657.html
Donnerstag, 17. Februar 2005, 15:20 © RZ-Online GmbH (NewsDesk)
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