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Montag, 21. Februar 05

Die Uhr tickt...Hamburg - Das Prä­sidium des Deut­schen Fuß­ball-Bun­des (DFB) berei­tet nach Infor­matio­nen von „Spie­gel Online” angeb­lich die Abwahl von Prä­sident Gerhard Mayer-Vor­fel­der vor.

SpielballDüs­sel­dorf - Der Bör­sen­gang des Fuß­ball-Bun­des­ligis­ten Borus­sia Dort­mund könnte zum Fall für den Staats­anwalt werden. Die Münch­ner Anwalts­kanz­lei Rotter kün­digte eine umfas­sende Straf­anzeige gegen den ehe­mali­gen…

Oberst­dorf - Aus­gelaugt, gefrus­tet und ratlos: Der Traum von einer WM-Staf­fel­medaille für die deut­schen Damen und damit die Fort­set­zung des vor drei Jahren begon­nenen Lang­lauf-Mär­chens ist in Oberst­dorf geplatzt.

BVB droht rechtliches Nachspiel

Düsseldorf - Der Börsengang des Fußball-Bundesligisten Borussia Dortmund könnte zum Fall für den Staatsanwalt werden.

Spielball

Ein Fanartikel-Ball des Fußball-Bundesligisten Borussia Dortmund.

Die Münchner Anwaltskanzlei Rotter kündigte eine umfassende Strafanzeige gegen den ehemaligen Vorsitzenden der Geschäftsführung, Gerd Niebaum, den amtierenden Geschäftsführer Michael Meier und gegen andere Verantwortliche der Gesellschaft an. „Diese Strafanzeige wird noch in dieser Woche erfolgen”, bestätigte Kanzlei-Sprecher Stephan Holzinger der dpa.

Nach Einschätzung der Kanzlei hat sich die Geschäftsführung der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA möglicherweise des Kapitalanlagebetrugs schuldig gemacht. „Ich bin zutiefst davon überzeugt, dass die Mitteilung über die Verpfändung der Markenrechte im Börsenprospekt bewusst unterlassen wurde”, teilte Jurist Klaus Rotter in einer Erklärung der Münchner Kanzlei mit.

Michael Meier schaltete einen Verteidiger ein. „Die Staatsanwaltschaft soll prüfen - sie wird nichts Strafbares finden”, erklärte der Kölner Rechtsanwalt Christian Richter. Meier selbst sagte: „Ich sehe dieser Sache gelassen entgegen.”

Vor dem Börsengang hatte die Borussia die Marke ihres Sportartikelherstellers Goool für 20 Millionen Euro an den Versicherungskonzern Gerling abgetreten und als Sicherheit Teile der Markenrechte am Vereinslogo und -namen hinterlegt. Beiden Seiten wurde eine Ausstiegs-Option zum 30. Juni 2005 gewährt. Im Börsenprospekt wurde jedoch nur die Ausstiegsmöglichkeit für den BVB, nicht aber die für Gerling erwähnt. Andreas Kühne von der Düsseldorfer Rechtsanwaltskanzlei Velten Franz Jakoby hält dies für einen wesentlichen Punkt, um die Aktie zu bewerten. „Eine solche Option kann wesentliche Auswirkungen auf die wirtschaftliche Lage des Vereins haben”, sagte er dem „Handelsblatt”.

Die Prospekthaftung sei normalerweise nach drei Jahren verjährt. Sollte die Formulierung jedoch wissentlich gewählt worden sein, schließen die beiden Juristen Rotter und Kühne Prozesse in Sachen Kapitalbetrug nicht aus. Dessen Verjährung beginne erst mit Bekanntwerden des Verdachts.

Zudem glaubt die Kanzlei, dass die Borussia auch gegen Pflichten aus dem Wertpapierhandelsgesetz massiv verstoßen hat. „Wir gehen in höchstem Maße davon aus, dass Michael Meier und Gerd Niebaum bereits in den vergangenen Monaten wesentliche Aspekte der katastrophalen BVB-Finanzmisere per Ad-hoc hätten kommunizieren müssen”, sagte Rotter. Deshalb können Privataktionäre und institutionelle Investoren, die erst 2004 in die Aktie eingestiegen sind, nach Einschätzung des Juristen Schadenersatz geltend machen. „Es ist nun höchste Zeit für die Aktionäre, sich effektiv gegen die unsauberen Praktiken der Geschäftsführung zu wehren”, meinte Rotter.

Nicht nur die Aktionäre haben nach Ansicht von Wirtschaftsjuristen allen Grund, eine Schadenersatzklage zu erwägen. Auch ehemalige Dortmunder Ligakonkurrenten wie etwa Eintracht Frankfurt sollten nach Meinung des Bochumer Rechtsanwalts Christof Wieschemann intensiv darüber nachdenken. „Die finanzielle Schieflage der Borussia hätte man schon zu Beginn des Lizenzierungsverfahrens für die laufende Saison erkennen müssen. Es könnte sein, dass entweder der BVB nicht ordnungsgemäß informiert, oder die Deutsche Fußball Liga nicht ordnungsgemäß überprüft hat”, sagte Wieschemann der dpa. Beide Umstände könnten „zu einer Schadensersatzpflicht entweder des BVB oder der DFL gegenüber den betroffenen Bewerbern wie z.B. Eintracht Frankfurt führen”.

Heribert Bruchhagen, Vorstandschef beim Bundesliga-Absteiger Frankfurt, hatte bereits vor Tagen mit rechtlichen Schritten gedroht, falls der BVB die DFL falsch informiert hat. Auf einer turnusmäßigen Vorstandssitzung der Eintracht, die als Drittletzte der Saison 2003/2004 von einem Lizenzentzug für die Borussia profitiert hätte, soll nun über das weitere Vorgehen beraten werden.

dpa-infocom



http://rhein-zeitung.de/on/05/02/21/sport/t/rzo129609.html
Montag, 21. Februar 2005, 19:46 © RZ-Online GmbH (NewsDesk)
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