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Montag, 21. Februar 05

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DFB stellt Strafantrag gegen Robert Hoyzer

Frankfurt/Main - 30 Tage nach Bekanntwerden des Fußball-Wettskandals hat der DFB-Kontrollausschuss in einem Strafantrag gegen Robert Hoyzer mit dem lebenslänglichen Verbandsausschluss des inhaftierten Ex-Schiedsrichters das Höchstmaß sowie 50 000 Euro Geldstrafe gefordert.

Der Auslöser

Robert Hoyzer bei einer Pressekonferenz in Essen.

Zudem soll Hoyzer ein dauerhaftes Verbot bekommen, ein Amt im Deutschen Fußball-Bund (DFB), seinen Mitgliedsverbänden und deren Vereinen auszuüben. „Schiedsrichter Hoyzer hat durch sein Fehlverhalten die ihm als Schiedsrichter obliegende Pflicht zur neutralen Spielleitung in gröbster Weise verletzt. Er hat dem Ansehen der Schiedsrichter großen Schaden zugefügt”, zitierte der DFB aus dem Antrag des Kontrollausschusses an das DFB-Sportgericht.

Der geständige Hoyzer soll sich in fünf Fällen sportrechtlicher Verfehlungen schuldig gemacht und dabei schuldhaft gegen die Schiedsrichterordnung des DFB verstoßen haben. Zwei davon wurden bereits verhandelt: Der betrogene Hamburger SV bekommt eine Entschädigung in Höhe von 500 000 Euro plus 1,5 Millionen aus einem Länderspiel für die verschobenen DFB-Pokalpartie beim SC Paderborn 07 (4:2/21. August 2004). Die Zweitligapartie zwischen LR Ahlen und Wacker Burghausen (1:0/22. Oktober 2004) soll wiederholt werden. Allerdings bekräftigten die Ahlener, gegen dieses Urteil vom DFB-Sportgericht, bis zum Frist-Ablauf 22. Februar Einspruch einlegen zu wollen.

Manipulationsabsichten werden Hoyzer zudem bei den weiteren Zweitligaspielen MSV Duisburg - SpVgg. Greuther Fürth (1:0/26. September 2004) und SpVgg. Unterhaching - 1. FC Saarbrücken (1:3/28. November 2004) vorgeworfen. Hoyzer soll überdies bei der Partie zwischen Rot-Weiß Essen und dem 1. FC Köln (2:2/22. Oktober 2004) versucht zu haben, Schiedsrichter-Assistent Felix Zwayer (Berlin) zur Manipulation angehalten zu haben.

Während die Meisterschaftspartien, bei denen eine Verabredung zur Manipulation und deren erfolgreiche Umsetzung nachgewiesen werden kann, große Chancen auf eine Neuansetzung haben, führten die mangelnden Erfolgsaussichten bei bislang nicht zu beweisenden Betrügereien zum ersten Protest-Rückzug. So gab Bundesligist 1. FC Nürnberg den Einspruch gegen seine Niederlage im DFB-Pokal (2:3 nach Verlängerung) gegen Zweitligist LR Ahlen auf.

Somit verhandelt das DFB-Sportgericht unter dem Vorsitz von Rainer Koch (Poing) am 25. Februar nur noch fünf Proteste gegen Spielwertungen. Darunter ist auch die Partie SpVgg Unterhaching - 1. FC Saarbrücken, bei der allerdings nicht das von Hoyzer beabsichtigte Resultat erzielt wurde. Der Kontrollausschussvorsitzende Horst Hilpert hatte eine Spielwiederholung daher bereits so gut wie ausgeschlossen.

Unterdessen hat LR Ahlen einen Tag vor Frist-Ablauf noch einmal bekräftigt, gegen die vom DFB-Sportgericht angeordnete Wiederholung Einspruch einlegen zu wollen. „Wir haben es noch nicht, werden es aber tun”, sagte Manager Frank Aehlig. Man warte noch auf die schriftliche Urteils-Begründung, erklärte er, nachdem das DFB- Sportgericht die Absprache und Umsetzung zur Manipulation der Partie durch den weiter in U-Haft sitzenden Hoyzer als erwiesen angesehen hatte. Der Ex-Referee selbst hatte es zugegeben.

dpa-infocom



http://rhein-zeitung.de/on/05/02/21/sport/t/rzo129637.html
Montag, 21. Februar 2005, 17:16 © RZ-Online GmbH (NewsDesk)
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