![]() | |||||||||||||||||||
![]() ![]() | |||||||||||||||||||
|
|
Auto Computer Multimedia Wirtschaft Freizeit Urlaub Gesundheit Beruf Lexikon |
Dienstag, 10. Dez. 19
|
||
![]() |
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||
|
![]() |
Urlaub
Schief aufgeklebtes „Pickerl” Wien - Wenn ein Autofahrer eine Vignette für Österreichs Fernstraßen schief aufgeklebt hat, sollte er keinen Versuch einer Neujustierung unternehmen. Darauf weist der Österreichische Automobil-, Motorrad- und Touring Club (ÖAMTC) in Wien hin. Wird das „Pickerl” beim Abziehen beschädigt, gilt es als manipuliert. Ob der Fahrer dabei in gutem Glauben gehandelt hat, spielt keine Rolle: Wird er mit der manipulierten Marke erwischt, muss er in jedem Fall eine Strafe von 240 Euro zahlen. Hat ein Autofahrer gar kein „Pickerl” angebracht, kann er das dann fällige Bußgeld mindern, indem er es sofort begleicht. Er zahlt dann eine so genannte Ersatzmaut, die jedoch nur einen Tag lang gilt. Bei einer manipulierten Vignette gibt es diese Strafminderung nicht. dpa-infocom
http://rhein-zeitung.de/on/05/02/23/service/reise/recht/t/rzo124548.html ![]() |
![]() |
Lexikon
RZ-Online-Archiv
Zeitungs-Archiv
Internet
|