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Freitag, 6. Dez. 19
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Urlaub
Eingeschneite Urlauber zahlen selbst für Unterkunft Frankfurt/Main - Am Urlaubsort auf Grund höherer Gewalt festsitzende Touristen müssen für die zusätzliche Hotelkosten selbst aufkommen. Das bestätigt Martin W. Huff, Rechtsanwalt und Chefredakteur der „Neuen Juristischen Wochenschrift” in Frankfurt. „Das gilt für Pauschalreisen ebenso wie für das selbst gebuchte Hotel”, erklärt er. Dass jemand zum Beispiel aus dem Skiort nicht mehr weg kann, weil die Transportwege von Schneemassen blockiert werden, gehöre zum allgemeinen Lebensrisiko. Dafür könne man gemeinhin weder den Hotelier noch den Reiseveranstalter verantwortlich machen. Aber auch hier gibt es Ausnahmen: Schneie es bereits seit Wochen und sei eine sich daraus eventuell ergebende missliche Lage für die Urlauber erkennbar, muss sich der Reiseveranstalter überlegen, wie er seine Kunden befreit. Darüber hinaus müsse er die Urlauber so früh wie möglich über absehbare Probleme informieren. Ärger mit dem Arbeitgeber müssen festsitzende Urlauber laut Huff nicht fürchten: „Bei höherer Gewalt besteht kein Anlass zur Kündigung.” Allerdings müssen sich die verspäteten Rückkehrer entsprechend ihrer Fehlzeiten weitere Urlaubstage anrechnen lassen. dpa-infocom
http://rhein-zeitung.de/on/05/02/23/service/reise/recht/t/rzo126481.html ![]() |
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