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Freitag, 6. Dez. 19
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Urlaub
Mehr Rechte für Pauschalurlauber Düsseldorf - Vom 17. Februar an haben Pauschalurlauber mehr Rechte bei Verspätungen und Überbuchungen. Ausgleichszahlungen zwischen 125 und 600 Euro sind dann nach Angaben der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf für Betroffene möglich. Die Fluggesellschaften müssten sich zudem um Ersatz- und Rückflüge, Übernachtungen sowie Benachrichtigungen kümmern. Eine entsprechende EU-Verordnung tritt am 17. Februar in Kraft. Die neuen Regeln gelten nicht für Linienflüge und individuell gebuchte Charterflüge. Pauschalreisende, die wegen eines überbuchten Fluges oder einer Annullierung nicht planmäßig abheben können, bekommen der Verbraucherzentrale zufolge den kompletten Flugpreis erstattet oder einen Ersatzflug angeboten. Zudem können sie auf zusätzliche Ausgleichsleistungen bestehen. Die Höhe ist von der Dauer der Verspätung und der Länge der Flugstrecke abhängig. Bei langen Wartezeiten ist die Fluggesellschaft verpflichtet, kostenlose Mahlzeiten und Erfrischungen anzubieten. Die Kostenübernahme für zwei Telefongespräche, Telexschreiben, Faxe oder E-Mails ist der neuen EU-Verordnung zufolge ebenfalls Pflicht. Wird eine Übernachtung fällig, muss die Airline für den Transport und eine kostenlose Unterbringung sorgen. Sagt eine Fluggesellschaft mindestens zwei Wochen vor Beginn der Reise den gebuchten Flug ab, gehen Reisende leer aus. Unter Umständen müssen Pauschalurlauber auch auf eine Entschädigung verzichten, wenn die Airline kurzfristig absagt und eine „zeitlich zumutbare Weiterbeförderung” anbietet, so die Verbraucherzentrale. Kann die Fluggesellschaft nachweisen, dass sie für den Ausfall nicht verantwortlich ist, haben Reisende ebenfalls keine Ansprüche auf Erstattung. dpa-infocom
http://rhein-zeitung.de/on/05/02/23/service/reise/recht/t/rzo127703.html ![]() |
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