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Sonntag, 15. Dez. 19
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Urlaub
Veranstalter muss bei Zuschauer-Verletzung nicht zahlen Wiesbaden - Am Pool liegende Urlauber tragen selbst das Risiko, durch einen Ball verletzt zu werden, wenn das Spiel per Lautsprecher angekündigt wurde. Das erklärte die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Fachzeitschrift „ReiseRecht aktuell”. Sie wies dabei auf ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf (Az.: 1-12 U 49/04) hin. Im verhandelten Fall hatte eine Türkei-Urlauberin einen Wasserball ins Gesicht bekommen, während sie am Rande des Hotelpools lag. Sie erlitt dabei eine Gehirnerschütterung und verlor vier Zähne. Den Reiseveranstalter verklagte sie daraufhin auf mehr als 2000 Euro Schadensersatz und 15 000 Euro Schmerzensgeld. Das OLG wies die Klage jedoch ab. Weil das Spiel über Lautsprecher angekündigt worden war, sei die Verkehrssicherungspflicht ausreichend wahrgenommen gewesen. Das Gericht wies darauf hin, dass die Verletzung die Urlauberin auch im Alltag zu Hause hätte treffen können. Auch dort müsse jeder selbst dafür sorgen, dass er in einer entsprechenden Situation sich abseits des Pools aufhält „oder seinen Aufenthalt jedenfalls so einrichtet, dass er nicht von einem Ball ins Gesicht getroffen werden kann.” dpa-infocom
http://rhein-zeitung.de/on/05/02/23/service/reise/recht/t/rzo128830.html ![]() |
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