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Donnerstag, 12. Dez. 19
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Beruf & Bildung
Bei Kündigung wegen Umzug kein Arbeitslosengeld Mainz/Bonn - Kündigt ein Mitarbeiter seinen Job wegen eines geplanten Umzuges, so kann ihm das Arbeitslosengeld für zwölf Wochen gesperrt werden. Ein entsprechendes Urteil hat das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz in Mainz getroffen. Darauf weist der Fachverlag für Recht und Führung in Bonn hin (Az.: L1 AL 117/03). In dem verhandelten Fall hatte eine Verkäuferin ihren Job gekündigt, nachdem ihr Ehemann beschlossen hatte, in eine andere Stadt zu ziehen. Die Frau zog dann aber allein in die neue Wohnung ein, weil ihr Mann sich von ihr getrennt hatte. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Klägerin ihre Stelle ohne „rechtfertigenden wichtigen Grund” gekündigt habe. Sie habe ihre Arbeitslosigkeit grob fahrlässig selbst herbeigeführt und sich auch nicht um eine Anschlussbeschäftigung gekümmert. Die Sperrzeit sei gerechtfertigt. dpa-infocom
http://rhein-zeitung.de/on/05/02/25/service/berufbildung/recht/t/rzo130457.html ![]() |
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