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Freitag, 04. März 05 |
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Prozessverlierer muss notfalls auch Privatgutachten bezahlen Zweibrücken - Die Kosten eines vor Prozessbeginn eingeholten Privatgutachtens können dem unterlegenen Prozessgegner in Rechnung gestellt werden. Das geht aus einem in der Zeitschrift „OLG- Report” veröffentlichten Beschluss des Pfälzischen Oberlandesgerichts (OLG) Zweibrücken hervor. Voraussetzung ist nach dem Richterspruch allerdings, dass die Einholung des Gutachtens zur „zweckentsprechenden Rechtsverteidigung” auch geboten war (Az.: 1 W 19/04). dpa-infocom
http://rhein-zeitung.de/on/05/03/04/rlp/t/rzo132615.html |
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