Nachrichten Sport Magazin Service
Anzeigen Verlag im Netz Kevag Telekom Internet-Service Kontakt
Auto Computer Multimedia Wirtschaft Freizeit Urlaub Gesundheit Beruf Lexikon
Freitag, 10. Feb. 12

Frank­fur­t/Main/Stutt­gart - Selbst zum Steuern eines Kran­ken­fahr­stuhls kann ein Füh­rer­schein erfor­der­lich sein. Das gilt jeden­falls dann, wenn ein moto­risier­ter Kran­ken­fahr­stuhl wie ein Auto aus­sieht…

MundhygieneKöln - Zu sel­tenes Zäh­neput­zen, der Ver­zicht auf Zahn­seide und das Ver­mei­den von Zahn­arzt­besu­chen können zu schwe­ren Krank­hei­ten bis hin zum Tod führen. Das teilte die Zahnärz­tekam­mer Nord­rhein in Köln mit.

Marburg - Ohne recht­zei­tige Impfung gibt es bei einer Grip­pewelle keinen ver­läss­lichen Schutz vor Anste­ckung. Das sagte Andrea Grüber von der Arbeits­gemein­schaft Influ­enza beim Deut­schen Grünen Kreuz (DGK) in…

Bai­erbrunn - Mit Hilfe eines Riech­tests kann eine begin­nende Alz­hei­mer-Erkran­kung offen­bar schon früh gestellt werden. Das erläu­tert das Gesund­heits­maga­zin „Apo­the­ken Umschau”.

Ham­bur­g/Dres­den - Ältere Men­schen leiden nach Ein­schät­zung von Exper­ten häu­figer unter Haut­krebs, Ekze­men, Juck­reiz und tro­ckener Haut als Jün­gere.

Erfurt - Nach der lebens­gefähr­lichen Ver­gif­tung eines Säug­lings hat das ost­deut­sche Gif­tin­for­mati­ons­zen­trum (GGIZ) in Erfurt vor einem „Schlaf­trunk”-Rezept aus einem Koch­buch gewarnt.

Gesundheit

News  

Wellness  

Fitness-Tipps  

Führerschein auch für Krankenfahrstühle

Frankfurt/Main/Stuttgart - Selbst zum Steuern eines Krankenfahrstuhls kann ein Führerschein erforderlich sein.

Das gilt jedenfalls dann, wenn ein motorisierter Krankenfahrstuhl wie ein Auto aussieht, heißt es in einem Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt.

Auf das Urteil (Az.: 12 E 3400/01(2) weits der Auto Club Europa (ACE) in Stuttgart hin. Die Richter wiesen die Klage einer Frau zurück, die sich auf eine rechtliche Übergangsregelung zur Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) berief.

Der Regelung zufolge gelten als Krankenfahrstühle auch Gefährte, die vor dem 30. Juni 1999 erstmals in den Verkehr gekommen sind und gemäß ihrer Bauart zum Gebrauch durch körperlich gebrechliche oder behinderte Personen bestimmt sind. Solche Krankenfahrstühle dürfen nicht mehr als zwei Sitze haben und bauartbedingt nicht schneller als 30 Kilometer pro Stunde fahren.

Diese Bedingungen sahen die Richter als nicht erfüllt an. Was wie ein Pkw aussieht, tritt laut Urteil auch als solcher im Straßenverkehr in Erscheinung. Zudem zweifelten die Richter an der konstruktiv bedingten Begrenzung der Geschwindigkeit. Ohne Führerschein dürfe ein solches Gefährt daher nicht im Straßenverkehr betrieben werden.

dpa-infocom


http://rhein-zeitung.de/on/05/03/04/service/gesundheit/t/rzo132720.html
Freitag, 04. März 2005, 14:19 © RZ-Online GmbH (NewsDesk)
Artikel empfehlen    Leserbriefe    Impressum

suchen im
Lexikon
RZ-Online-Archiv
Zeitungs-Archiv
Internet
E-Paper

Die heutige Ausgabe der Rhein-Zeitung


Verlags-Service Abo-Service Anzeigen-Service
E-Paper
 
Druckversion