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Freitag, 10. Feb. 12
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Gesundheit
Führerschein auch für Krankenfahrstühle Frankfurt/Main/Stuttgart - Selbst zum Steuern eines Krankenfahrstuhls kann ein Führerschein erforderlich sein. Das gilt jedenfalls dann, wenn ein motorisierter Krankenfahrstuhl wie ein Auto aussieht, heißt es in einem Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt. Auf das Urteil (Az.: 12 E 3400/01(2) weits der Auto Club Europa (ACE) in Stuttgart hin. Die Richter wiesen die Klage einer Frau zurück, die sich auf eine rechtliche Übergangsregelung zur Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) berief. Der Regelung zufolge gelten als Krankenfahrstühle auch Gefährte, die vor dem 30. Juni 1999 erstmals in den Verkehr gekommen sind und gemäß ihrer Bauart zum Gebrauch durch körperlich gebrechliche oder behinderte Personen bestimmt sind. Solche Krankenfahrstühle dürfen nicht mehr als zwei Sitze haben und bauartbedingt nicht schneller als 30 Kilometer pro Stunde fahren. Diese Bedingungen sahen die Richter als nicht erfüllt an. Was wie ein Pkw aussieht, tritt laut Urteil auch als solcher im Straßenverkehr in Erscheinung. Zudem zweifelten die Richter an der konstruktiv bedingten Begrenzung der Geschwindigkeit. Ohne Führerschein dürfe ein solches Gefährt daher nicht im Straßenverkehr betrieben werden. dpa-infocom
http://rhein-zeitung.de/on/05/03/04/service/gesundheit/t/rzo132720.html |
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