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Donnerstag, 9. Feb. 12
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Wirtschaftsminister leisteten keinen Widerstand: EU-Rat boxt Software-Patente durch Entgegen mehrerer Parlamentsbeschlüsse haben die Wirtschaftsminister der Europäischen Union heute der umstrittene Richtlinie zu Software-Patenten zugestimmt. Kritiker sehen darin eine Gefahr für Wettbewerb und Vielfalt in der Software-Industrie.
Eine jahrelanges Tauziehen war dem Beschluss vorausgegangen. War die Erweiterung des Patentrechtes anfangs nur ein Spezialistenthema, erreichten die Einwände und Sorgen der Kritiker schließlich doch die Öffentlichkeit. Bereits im Herbst 2003 fand das Europäische Parlament einen vielgelobten Kompromiss. Doch die EU-Kommission ignorierte die Änderungsvorschläge und setzte erneut eine fast uneingeschränkte Patentierbarkeit von Computerprogrammen auf die Tagesordnung des Ministerrates. Mehrere nationale Parlamente, darunter auch - einstimmig - der Deutsche Bundestag, forderten ihre Regierungen auf, gegen dieses Vorlage zu stimmen. Vergeblich, wie sich heute zeigte. Patent auf das Ungleichheits-Zeichen In Deutschland gelten Computerprogramme als geistige Schöpfung und unterliegen wie Bücher und Musik dem Urheberrecht. Damit bleiben grundlegende Rechenregeln und triviale Patente, wie sie das Europäische Patentamt gegen des Buchstaben des noch geltenden Rechts bereits eingetragen hat, weiterhin nicht durchsetzbar. Erst vor wenigen Wochen wurde bekannt, dass Entwickler der Firma Microsoft in den USA ein Patent auf den Ungleich-Operator für die Programmiersprache Basic beantragt hatten. Damit würde eine logische Konstruktion wie „if A ISNOT B then ...“ zum geistigen „Eigentum” eines Großkonzerns. Gegen jeden Programmierer, der einen solchen Operator ohne Lizenz in einer Basic-ähnlichen Sprache einsetzt, können Schadenersatzforderungen gerichtet werden. Daher befürchten Patentkritiker, dass sich nur noch Konzerne das rechtliche Risiko einer eigenen Software-Entwicklung leisten können. Kleinere Firmen und vor allem die Freie Softwareentwicklung wären in ihrer Existenz bedroht. Ungenau abgegrenzt Das Europäische Patentamt hat unter anderem bereits den Fortschrittsanzeiger („Progress Bar”) farbige Texthinterlegungen, virtuelle Warenkörbe und Ein-Klick-Bestellungen als patentwürdig erachtet. Nach Meinung der EU-Kommission bietet der heutige Beschluss ausreichende Sicherheit gegen solche Allerweltspatente. Messlatte dafür ist eine möglichst präzise Festlegung des Begriffes von „Technik” in Abgrenzung vor rein geistigen Leistungen, für die weiterhin das Urheberrecht gilt. Kritikern von Software-Patenten erscheint es verdächtig, dass EU-Kommission und Rat seit Monaten um genau diese Abgrenzung herumlavieren und sich dem exakteren Vorschlag des Parlaments strikt verweigern. Viel Arbeit für das EU-Parlament Jetzt muß sich das EU-Parlament in zweiter Lesung mit den Software-Patenten auseinander setzen. Die Hürden für eine Änderung liegen dabei wesentlich höher als bei einer kompletten Neubefassung, wie es das Parlament fordert. Denn jetzt muß die absolute Mehrheit der anwesenden Parlamentarier gegen die Ratsvorlage stimmen, was bei normaler Besetzung des Plenums schwierig werden könnte. Hinter den Kulissen zieht eine mächtige Industrielobby die Fäden. Erst kürzlich berichtete die dänische Börsen-Zeitung, dass Microsofts Bill Gates gegenüber dem dänsischen Ministerpräsidenten mit dem Abzug einiger Hundert Arbeitsplätze gedroht hatte, sollte sich die EU weiterhin dem Patentschutz von Programmen verweigern. Zunächst bestätigte eine Konzernsprecherin diese Drohung, doch dann dementierte Microsoft energisch. Gegen den Beschluss des Bundestages abgestimmt Der dänische Wirtschaftsminister hatte von seinem Parlament den Auftrag erhalten, gegen die EU-Ratsvorlage zu stimmen. Doch nach halbherzigem Protest knickte er heute ein und gab seinen Widerspruch nur zu Protokoll. Ähnlich fordert Polen, das den Beschluss bereits zwei Mal verhindert hatte, ebenso wie Ungarn, Lettland, die Niederlande und Zypern Nachbesserungen. Spanien stimmte gegen den Entwurf. Belgien, Italien und Österreich enthielten sich der Stimme. Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement stimmte, entgegen dem Beschluss des Bundestages, der Richtline zu. Günter Krings, Software- und Medienexperte der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, spricht von einem „schwarzer Tag für den deutschen Mittelstand”. Clement gefährde „Arbeitsplätze in der deutschen Softwarebranche” und erweise sich „als Chancentod für eine der letzten Wachstumsbranchen”. Gesetzgebungs-Krimi Selbst das Gesetzgebungsverfahren zeigt auf, dass hinter den Kulissen eifrig geschoben wird: Zuletzt beriefen sich die europäische Diplomaten auf die „Gepflogenheit”, eine einmal zu Stande gekommener Übereinkunft nicht mehr in Frage zu stellen. Tatsächlich hatte ein Gremium des Ministerrates dem patent-freundlichen Entwurf bereits einmal zugestimmt. Doch zum rechtsgütigen Beschluss musste die Richtlinie noch ausformuliert und in die verschiedenen Sprachen der Mitgliedsländer übersetzt werden. Gewöhnlich erscheint eine solche endgültige Fassung dann als reiner Abstimmungspunkt ein weiteres Mal auf der Agenda des Rates. Für den Fall, dass Mitglieder unterdessen zu neue Erkenntnissen gekommen sind, sieht die Geschäftsordnung jedoch ausdrücklich eine Diskussion oder Absetzung von der Tagesordnung vor. Dennoch behaupten EU-Diplomaten unisono das Gegenteil. Der Förderverein Freie Information (FFII) hält die heutige Abstimmung sogar für rechtswidrig. Die Ablehnung einer Neuverhandlung hätte laut FFII nur durch einen Mehrheitsbeschluss des Rates erfolgen dürfen und nicht durch den luxemburgischen Ratspräsidenten alleine. Das EU-Parlament prüft diese Vorwürfe jetzt. Jochen Magnus; Illustration: jo Siehe dazu auch:
http://rhein-zeitung.de/on/05/03/07/service/computer/r/patente1.html |
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