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Donnerstag, 24. Mai. 12
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Beruf & Bildung
Steuer-Stichtag 30. Juni für betriebliche Direktversicherung Henstedt-Ulzburg - Arbeitnehmer, die eine Direktversicherung in Form einer betrieblichen Rentenpolice besitzen, müssen sich bis 30. Juni über die Form der Besteuerung entscheiden. Darauf macht der Bund der Versicherten in Henstedt-Ulzburg aufmerksam. Wer die bisherige Pauschalbesteuerung beibehalten will, muss dies bis zu diesem Stichtag dem Arbeitgeber mitteilen. Anderenfalls gelten automatisch die Regeln des neuen Steuerrechts im Rahmen des Alterseinkünftegesetzes. Nach der bisherigen Pauschalbesteuerung zahlt der Arbeitnehmer seinen Monatsbeitrag für die Direktversicherung, indem er auf einen Teil seines Gehaltes verzichtet. Diesen überweist der Arbeitgeber an den Versicherer. Für den somit umgewandelten Gehaltsanteil zahlt der Arbeitnehmer lediglich eine Pauschalsteuer in Höhe von etwa 21 Prozent. Vom späteren Auszahlungsbetrag, also von der Rente, muss er nur einen kleinen Teil versteuern. Die neuen Regelungen haben dagegen den Vorteil, dass die Prämien für eine Direktpolice in größerem Umfang als bisher steuerlich absetzbar sind - dieses Jahr bis zu einer Höhe von 4296 Euro. Ein Nachteil ist jedoch, dass die späteren Auszahlungen nicht mehr steuerbegünstigt sind. Die Versicherten sollten deshalb ausrechnen oder sich von einem Vertreter ihrer Versicherung ausrechnen lassen, welche Art der Besteuerung sich für sie rechnet. dpa-infocom
http://rhein-zeitung.de/on/05/06/04/service/berufbildung/t/rzo156260.html |
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