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Donnerstag, 24. Mai. 12
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Mobiles
Schlüssel in Briefkasten: Versicherung zahlt nicht für Autodiebstahl Celle - Eine Versicherung muss nicht für ein gestohlenes Fahrzeug zahlen, wenn der Diebstahl durch den im Briefkasten der Werkstatt liegenden Autoschlüssel ermöglicht wird. Das entschied das Oberlandesgericht Celle. Der Senat sah es als grob fahrlässig an, dass der Kläger den Schlüssel seines Wagens in den Außenbriefkasten des Autohauses geworfen hatte, während sein Auto auf dem frei zugänglichen Betriebsgelände parkte, sagte eine Sprecherin. Der Kasten war nicht gegen Hineingreifen gesichert. (AZ: 8 U 182/04) dpa-infocom
http://rhein-zeitung.de/on/05/07/07/service/auto/recht/t/rzo164334.html |
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