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Freitag, 10. Feb. 12
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Mobiles
„Aufgelastete” Fahrzeuge zum Steuern sparen wieder leichter machen München - Wer den Pkw auflasten ließ, sollte prüfen, ob sich diese Maßnahme wieder rückgängig machen lässt. Nach Angaben des ADAC in München gilt seit dem 1. Mai auch für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 Tonnen die Hubraumsteuer. Lediglich Wohnmobile und Kraftfahrzeuge, die als Lkw zugelassen sind, seien von dieser Regelung ausgenommen. Besonders Besitzer von Geländewagen oder Transportern hatten ihr Fahrzeug in der Vergangenheit mit zusätzlichem Gewicht versehen, um in den Genuss der bislang günstigeren Gewichtsbesteuerung zu kommen. Durch die neue Besteuerung ergeben sich für „aufgelastete” Fahrzeuge jedoch finanzielle Nachteile. Bei der „Auflastung” wurde laut ADAC von der Zulassungsbehörde oft die Schlüsselnummer „00” für „nicht schadstoffarm” in die Papiere eingetragen. Das habe für die Besteuerung nach Gewicht bislang keine Rolle gespielt - wohl aber bei der Hubraumbesteuerung, weil dabei auch der Schadstoffausstoß berücksichtigt wird. Durch „Ablastung” und den Eintrag der ursprünglichen Schadstoffschlüsselnummer lasse sich daher für diese Kraftfahrzeuge meist der Steuersatz verringern, rät der ADAC. dpa-infocom
http://rhein-zeitung.de/on/05/07/07/service/auto/t/rzo164914.html |
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