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Freitag, 10. Feb. 12
RZ-Akademie

Berlin - Für pro­minente Schul­ver­sager wie Bis­marck, Churchill oder auch Ein­stein bedeu­tete Sit­zen­blei­ben keinen Bein­bruch für die spätere Kar­riere. Nun rüstet das schwarz-rot-regierte Schles­wig-Hol­stein für einen...

Köln - An der Fach­hoch­schule Köln wird zum Win­ter­semes­ter 2005/06 der neue Bache­lor-Stu­dien­gang Soziale Arbeit ein­gerich­tet.

Wien/Lu­xem­burg - Jahr­zehnte lang herrsch­ten für junge Öster­rei­cher beim Uni­ver­sitäts­zugang fast para­die­sische Zustände. Schü­ler, die das Matura (Abi­tur) bestan­den, konnten stu­die­ren, was immer sie woll­ten.

Berlin - Stu­den­ten müssen bei Feri­enjobs nicht grundsätz­lich Sozi­alver­siche­rungs­bei­träge zahlen. Darauf macht die Bun­des­ver­siche­rungs­anstalt für Ange­stellte in Berlin auf­merk­sam.

Tübin­gen - In Tübin­gen gibt es einen neuen Bache­lor-Stu­dien­gang. Vom kom­men­den Win­ter­semes­ter an kann dort das Fach „Sport­wis­sen­schaft mit Schwer­punkt Sport­publi­zis­tik” mit dem Abschluss Bache­lor stu­dier­t...

Hil­des­heim - In Hil­des­heim ermög­licht ein bina­tio­naler Stu­dien­gang künftig einen deutsch-rus­sischen Dop­pel­abschluss in Erzie­hungs­wis­sen­schaf­ten. Das Angebot sei an deut­schen Hoch­schu­len bislang ein­malig...

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Arbeitsplatzwechsel des Ehepartners: Nicht gleich kündigen

Mainz - Wer wegen einer möglichen neuen Stelle des Ehepartners den eigenen Arbeitsplatz voreilig kündigt, riskiert einen Anspruch auf Arbeitslosengeld für die ersten drei Monate. Das geht aus einem Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Rheinland-Pfalz hervor.

Das Arbeitsamt sei berechtigt, eine Sperrzeit von zwölf Wochen anzuordnen, wenn die Kündigung bereits ausgesprochen wurde, obwohl der Ehepartner noch keinen neuen Arbeitsvertrag hatte (Az.: L 1 AL 117/03).

Das Gericht wies mit seinem Urteil die Klage einer Verkäuferin auf Auszahlung von Arbeitslosengeld ab. Die Frau hatte gekündigt, nachdem ihr Ehemann mehrere Stellengesuche aufgegeben hatte. Sie begründete ihren Schritt mit dem Hinweis, der neue Arbeitsplatz erfordere einen Umzug in eine andere Gegend. Sie habe daher einen wichtigen Grund für die Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses, so dass eine Sperrfrist nicht gerechtfertigt sei. Das Arbeitsamt sah dies anders und verhängte eine Sperrzeit für das Arbeitslosengeld. Dem gab das LSG Recht. Mit der verfrühten Kündigung habe die Frau grob fahrlässig ihre Arbeitslosigkeit verursacht. Es wäre zumutbar, mit der Kündigung mindestens zu warten, bis ihr Mann Vorstellungsgespräche hatte.

dpa-infocom


http://rhein-zeitung.de/on/05/07/07/service/berufbildung/t/rzo161915.html
Freitag, 24. Juni 2005, 17:17 © RZ-Online GmbH (NewsDesk)
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