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Freitag, 10. Feb. 12
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Beruf & Bildung
Keine Abgaben bei zeitlich begrenzten Ferienjobs für Studenten Berlin - Studenten müssen bei Ferienjobs nicht grundsätzlich Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Darauf macht die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte in Berlin aufmerksam. Solange der Einsatz auf zwei Monate beziehungsweise 50 Arbeitstage im Jahr begrenzt ist, seien keine Zahlungen fällig. In diesem Zeitraum dürften Studenten in unbegrenzter Stundenzahl arbeiten sowie in unbegrenzter Höhe verdienen, ohne dass Abgaben fällig werden. Die Versicherungsfreiheit gelte nicht nur für die Rentenversicherung, sondern auch für Kranken- Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Kommen Studenten über diese Zeitgrenzen hinaus, hängt es der BfA zufolge von der Höhe des Verdienstes ab, ob zum Beispiel Rentenversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen: Wer weniger als 400 Euro im Monat verdient, der zahlt weiterhin keine Beiträge. Studenten, die über der Zeitgrenze liegen, müssen ab einem bestimmten Verdienst Rentenversicherungsbeiträge zahlen. Wenn sie mehr als 400 Euro verdienen, aber maximal 800 Euro, liegen sie in der so genannten Gleitzone der Rentenversicherung: In diesen Fällen muss der Arbeitgeber immer den vollen halben Beitrag zur Rentenversicherung tragen. dpa-infocom
http://rhein-zeitung.de/on/05/07/07/service/berufbildung/t/rzo164781.html |
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