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Freitag, 10. Feb. 12
RZ-Akademie

Berlin - Für pro­minente Schul­ver­sager wie Bis­marck, Churchill oder auch Ein­stein bedeu­tete Sit­zen­blei­ben keinen Bein­bruch für die spätere Kar­riere. Nun rüstet das schwarz-rot-regierte Schles­wig-Hol­stein für einen...

Köln - An der Fach­hoch­schule Köln wird zum Win­ter­semes­ter 2005/06 der neue Bache­lor-Stu­dien­gang Soziale Arbeit ein­gerich­tet.

Wien/Lu­xem­burg - Jahr­zehnte lang herrsch­ten für junge Öster­rei­cher beim Uni­ver­sitäts­zugang fast para­die­sische Zustände. Schü­ler, die das Matura (Abi­tur) bestan­den, konnten stu­die­ren, was immer sie woll­ten.

Berlin - Stu­den­ten müssen bei Feri­enjobs nicht grundsätz­lich Sozi­alver­siche­rungs­bei­träge zahlen. Darauf macht die Bun­des­ver­siche­rungs­anstalt für Ange­stellte in Berlin auf­merk­sam.

Tübin­gen - In Tübin­gen gibt es einen neuen Bache­lor-Stu­dien­gang. Vom kom­men­den Win­ter­semes­ter an kann dort das Fach „Sport­wis­sen­schaft mit Schwer­punkt Sport­publi­zis­tik” mit dem Abschluss Bache­lor stu­dier­t...

Hil­des­heim - In Hil­des­heim ermög­licht ein bina­tio­naler Stu­dien­gang künftig einen deutsch-rus­sischen Dop­pel­abschluss in Erzie­hungs­wis­sen­schaf­ten. Das Angebot sei an deut­schen Hoch­schu­len bislang ein­malig...

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Keine Abgaben bei zeitlich begrenzten Ferienjobs für Studenten

Berlin - Studenten müssen bei Ferienjobs nicht grundsätzlich Sozialversicherungsbeiträge zahlen.

Darauf macht die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte in Berlin aufmerksam.

Solange der Einsatz auf zwei Monate beziehungsweise 50 Arbeitstage im Jahr begrenzt ist, seien keine Zahlungen fällig. In diesem Zeitraum dürften Studenten in unbegrenzter Stundenzahl arbeiten sowie in unbegrenzter Höhe verdienen, ohne dass Abgaben fällig werden. Die Versicherungsfreiheit gelte nicht nur für die Rentenversicherung, sondern auch für Kranken- Pflege- und Arbeitslosenversicherung.

Kommen Studenten über diese Zeitgrenzen hinaus, hängt es der BfA zufolge von der Höhe des Verdienstes ab, ob zum Beispiel Rentenversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen: Wer weniger als 400 Euro im Monat verdient, der zahlt weiterhin keine Beiträge. Studenten, die über der Zeitgrenze liegen, müssen ab einem bestimmten Verdienst Rentenversicherungsbeiträge zahlen. Wenn sie mehr als 400 Euro verdienen, aber maximal 800 Euro, liegen sie in der so genannten Gleitzone der Rentenversicherung: In diesen Fällen muss der Arbeitgeber immer den vollen halben Beitrag zur Rentenversicherung tragen.

dpa-infocom


http://rhein-zeitung.de/on/05/07/07/service/berufbildung/t/rzo164781.html
Mittwoch, 06. Juli 2005, 12:16 © RZ-Online GmbH (NewsDesk)
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