|
|
|
||||||||||||||||||
| Auto Computer Multimedia Wirtschaft Freizeit Urlaub Gesundheit Beruf Lexikon |
Donnerstag, 24. Mai. 12
|
||
|
Urlaub
Nicht funktionierende Toilette ist ein Reisemangel Wiesbaden - Wenn im Bad des Hotelzimmers die Toilette nicht funktioniert, ist das für Pauschalurlauber ein Reisemangel. Das berichtet die von der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden herausgegebene Fachzeitschrift „ReiseRecht aktuell”. Das Magazin bezieht sich dabei auf ein Urteil des Amtsgerichts Bad Homburg (Az.: 2 C 1390/03 [12]). Bietet der Veranstalter den Umzug in ein höherwertiges Hotel an, darf er dafür keinen Aufpreis verlangen. Im verhandelten Fall war in einem Hotelzimmer der Standfuß der Toilette zusammengebrochen - ein Reisemangel, der eine Minderung um 15 Prozent für den betreffenden Tag rechtfertigt, wie das Gericht urteilte. Anschließend musste die Klägerin umziehen, wofür das Gericht nochmals eine Reisepreisminderung in Höhe eines Reisetages ansetzte. Den Aufpreis von 576 Euro, den der Veranstalter für das höherwertige Hotel verlangt hatte, bekam die Klägerin zurück. Der Veranstalter hätte eine preisgleiche Unterkunft anbieten müssen oder dürfe für eine teurere keinen Aufpreis verlangen. dpa-infocom
http://rhein-zeitung.de/on/05/08/02/service/reise/recht/t/rzo171254.html |
Lexikon
RZ-Online-Archiv
Zeitungs-Archiv
Internet
|
||||||||||||||||||