Nachrichten Sport Magazin Service
Anzeigen Verlag im Netz Kevag Telekom Internet-Service Kontakt
Auto Computer Multimedia Wirtschaft Freizeit Urlaub Gesundheit Beruf Lexikon
Donnerstag, 24. Mai. 12

Wies­baden - Wenn im Bad des Hotel­zim­mers die Toi­lette nicht funk­tio­niert, ist das für Pau­schal­urlau­ber ein Rei­seman­gel. Das berich­tet die von der Deut­schen Gesell­schaft für Rei­serecht in Wies­baden...

Stutt­gart - Seit Anfang 2005 haben Flug­gäste in der Europäi­schen Union mehr Rechte bei Linien- und Char­ter­flü­gen. Das teilt die Ver­brau­cher­zen­trale Baden-Würt­tem­berg in Stutt­gart mit.

München - Motor­radrei­sende überall in Europa Helme tragen. Wer sich ein Motor­rad leiht, sollte darauf achten, dass die dazu­gehö­rigen Helme der so genann­ten ECE-Norm 22 ent­spre­chen und einen ent­spre­chen­den...

Dresden - Wenn Urlau­ber wegen eines Streiks nicht wie geplant ans Rei­seziel oder nach Hause fliegen können, erhal­ten sie unter bestimm­ten Umstän­den Geld zurück.

Mün­chen/Wies­baden - Wird der Flug in den Urlaub vor­ver­legt, muss der Rei­sever­anstal­ter seine Kunden nach­weis­lich infor­mie­ren. Das meldet die Fach­zeit­schrift „Rei­seRecht aktu­ell”.

Stutt­gart - Aktiv-Urlau­ber sollten vor Rei­sest­art ihren Ver­siche­rungs­schutz prüfen. Das rät Ver­siche­rungs­experte Peter Grieble von der Ver­brau­cher­zen­trale Baden- Würt­tem­berg in Stutt­gart.

Urlaub

News  

Deutschland-Reisen  

Gesundheit auf Reisen  

Neues aus dem Katalog  

Recht  

Tipps  

Traumziele  

Nicht funktionierende Toilette ist ein Reisemangel

Wiesbaden - Wenn im Bad des Hotelzimmers die Toilette nicht funktioniert, ist das für Pauschalurlauber ein Reisemangel.

Das berichtet die von der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden herausgegebene Fachzeitschrift „ReiseRecht aktuell”.

Das Magazin bezieht sich dabei auf ein Urteil des Amtsgerichts Bad Homburg (Az.: 2 C 1390/03 [12]). Bietet der Veranstalter den Umzug in ein höherwertiges Hotel an, darf er dafür keinen Aufpreis verlangen. Im verhandelten Fall war in einem Hotelzimmer der Standfuß der Toilette zusammengebrochen - ein Reisemangel, der eine Minderung um 15 Prozent für den betreffenden Tag rechtfertigt, wie das Gericht urteilte. Anschließend musste die Klägerin umziehen, wofür das Gericht nochmals eine Reisepreisminderung in Höhe eines Reisetages ansetzte. Den Aufpreis von 576 Euro, den der Veranstalter für das höherwertige Hotel verlangt hatte, bekam die Klägerin zurück. Der Veranstalter hätte eine preisgleiche Unterkunft anbieten müssen oder dürfe für eine teurere keinen Aufpreis verlangen.

dpa-infocom


http://rhein-zeitung.de/on/05/08/02/service/reise/recht/t/rzo171254.html
Montag, 01. August 2005, 14:19 © RZ-Online GmbH (NewsDesk)
Artikel empfehlen    Leserbriefe    Impressum

suchen im
Lexikon
RZ-Online-Archiv
Zeitungs-Archiv
Internet
E-Paper

Die heutige Ausgabe der Rhein-Zeitung


Verlags-Service Abo-Service Anzeigen-Service
E-Paper
 
Druckversion