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Freitag, 22. Jan. 21
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Beruf & Bildung
Langsam arbeitenden Mitarbeitern kann gekündigt werden Frankfurt/Main/Bonn - Besonders langsam arbeitenden Mitarbeitern kann gekündigt werden. Weist der Arbeitgeber nach, dass ein vergleichbarer Mitarbeiter in der gleichen Zeit mindestens das Doppelte schafft, kann er den bummelnden Angestellten abmahnen. Auf ein entsprechendes Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt/Main weist der Fachverlag für Recht und Führung in Bonn hin (Az.: 2 Ca 254/04). Der Arbeitgeber müsse dem Mitarbeiter zunächst eine schriftliche Arbeitsanweisung geben. Erfüllt der Arbeitnehmer die Anforderungen nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums, kann er gemahnt und im Wiederholungsfall gekündigt werden. dpa-infocom
http://rhein-zeitung.de/on/05/11/30/service/berufbildung/recht/t/rzo201942.html ![]() |
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