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Donnerstag, 16. Feb. 06
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Spitzenrunde räumt Streitpunkte bei Föderalismusreform aus Berlin - Nach jahrelangen Verhandlungen haben Bund und Länder die letzten Hindernisse für die Föderalismusreform ausgeräumt.
Eine Spitzenrunde aus Ministerpräsidenten, Bundesministern und der Führung der beiden Koalitionsfraktionen einigte sich am Donnerstag in Berlin auf die Reichweite der Länderrechte in der Gesetzgebung. Dadurch sollen künftig auch Blockadehaltungen zwischen Bundestag und Bundesrat vermieden werden. Damit kann die größte Verfassungsreform seit 1949, mit der das Kräfteverhältnis zwischen Bund und Ländern neu justiert wird, wie geplant am 10. März in Bundestag und Bundesrat erstmals beraten werden. Kern der Reform ist, dass die Länder Zustimmungsrechte im Bundesrat abgeben, dafür aber mehr eigene Zuständigkeiten erhalten. Damit sollen die Gesetzgebung erheblich beschleunigt und gegenseitige Blockaden von Bundestag und Bundesrat ausgeschlossen werden, wie sie zum Teil während der Regierungszeit der rot-grünen Koalition herrschten. Die Parlamentarischen Geschäftsführer von Union und SPD, Norbert Röttgen (CDU) und Olaf Scholz (SPD), zeigten sich mit der Vereinbarung zufrieden. Scholz sprach im Anschluss an das Treffen von einem „gutem Start” in die abschließenden Gesetzesberatungen. Nach Ansicht von Röttgen werden mit der Reform gegenseitige „Blockaden und Verhinderungen” der Vergangenheit angehören. Bayerns Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU) sprach von einem „wuchtigen Schritt” für mehr Reformfähigkeit in Deutschland. Nach seiner Einschätzung werden die Länder die neuen Kompetenzen aber sehr vorsichtig nutzen. „Was das öffentliche Dienstrecht anbelangt, da werden wir in engster Abstimmung mit den Gewerkschaften und dem Beamtenbund an eine Neuordnung herangehen”, sagte Stoiber. Er sei sich sicher, dass der Kompromiss jetzt auch durch Bundestag und Bundesrat gehen wird. „Die große Staatsreform wird kommen.” Der baden-württembergische Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) wertete den Schritt als Signal für mehr Gestaltungsfreiheit. Die Reform verbessere die Gestaltungskraft aller staatlichen Ebenen. Bei zügiger Diskussion in beiden Häusern könnte die Reform noch vor der Sommerpause verabschiedet werden. Allerdings zeichnet sich immer stärker ab, dass es im Gesetzgebungsverfahren noch zu erheblichen Kontroversen kommen wird. Grüne und Linkspartei bekräftigen ihren Widerstand wegen der Verlagerung von Bildungskompetenzen auf die Länder. Die bildungspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Cornelia Hirsch, sprach von einem „faulen Kompromiss im Machtgezerre zwischen Bund und Ländern”. Am 6. März sollen die Ministerpräsidenten der Reform endgültig zustimmen. An diesem Tag werden auch das Bundeskabinett und die Fraktionen darüber beraten. Im Gegenzug zur Reduzierung der Zustimmungsrechte von jetzt 70 auf 30 bis 40 Prozent bei allen Bundesgesetzen erhalten die Länder mehr eigene Kompetenzen. Sie können künftig in einigen Bereichen, in denen nach wie vor der Bund zunächst das Sagen hat, von Bundesregelungen abweichen. Das betrifft etwa das Umwelt- und Hochschulrecht. Zudem wird den Ländern die Möglichkeit eingeräumt, eigenständige Regelungen für das Verwaltungsverfahren von Bundesgesetzen zu erlassen. Bei der konkreten Ausgestaltung der Abweichungsrechte in Form von Gesetzentwürfen war zuletzt der Streit entstanden. Die Länder beanspruchten im Kern, dass der Bund in jenen Bereichen künftig keine Regelungen mehr erlassen darf, in denen sie von ihren Abweichungsrechten Gebrauch machen. Zudem wollten die Länder erreichen, auch nachträglich Verwaltungsvorschriften zu bestehenden Bundesgesetzen verabschieden zu dürfen. Hier wurde nun ein Kompromiss gefunden. Der Bund darf stets neue Vorschriften erlassen, von denen die Ländern aber später abweichen können. Beim zweiten Punkt verständigten sich Bund und Länder auf eine Übergangsfrist bis 2009, in der die Länder eigene Vorschriften erlassen dürfen, wenn der Bund Änderungen in dem jeweiligen Gesetz vornimmt. Auch wurde dem Bund das Recht eingeräumt, ein umfassendes Umweltgesetzbuch zu verabschieden. Bis dies der Fall ist, gilt das alte Bundesrecht für drei Jahre weiter. dpa-infocom
http://rhein-zeitung.de/on/06/02/16/news/t/rzo221635.html |
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