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Donnerstag, 16. Feb. 06
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Stichwort: Schutzmaßnahmen vor der Vogelgrippe Berlin - Zum Schutz vor der Vogelgrippe müssen die Geflügelhalter in Deutschland ihr Federvieh von diesem Freitag an wieder in den Stall sperren. Geflügelmärkte und -ausstellungen sind ohne Ausnahme verboten.
Beide Maßnahmen der neuen „Verordnung zur Aufstallung des Geflügels zum Schutz vor der Klassischen Geflügelpest” sind zunächst bis Ende April befristet. - STALLPFLICHT: Die erstmals vom vergangenen Oktober bis Dezember verhängte Stallpflicht für Geflügel wird von diesem Freitag an neu aufgelegt. „Wer Hühner, Truthühner, Perlhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse hält, hat diese bis zum Ablauf des 30. Juli 2006 in geschlossenen Ställen zu halten.” Ausnahmen sind dann möglich, „wenn die Tiere unter einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Vögeln gesicherten Seitenbegrenzung gehalten werden. Weitere Voraussetzung ist dann, dass „mindestens monatlich eine klinische tierärztliche Untersuchung des Geflügels durchgeführt und tierärztlich dokumentiert wird”. Der Geflügelhalter muss der zuständigen Behörde das Halten seines Geflügels außerhalb eines geschlossenen Stalles unverzüglich unter Angabe des Standortes und der getroffenen Vorkehrungen anzeigen. - GEFLÜGELMÄRKTE: Jetzt bleiben sie völlig verboten. Bisher waren Ausnahmen möglich. Nicht in der neuen Verordnung geregelt sind die folgenden älteren Maßnahmen und Vereinbarungen, die aber fortgelten: - WILDVOGELMONITORING: Mit den Ländern ist vereinbart, aktiv nach verendeten Schwänen zu suchen, um möglichst viele dieser bisher besonders von der Vogelgrippe betroffenen Wildtiere im Rahmen des Monitorings untersuchen zu können. - BEVÖLKERUNG: Menschen, die verendete Vögel finden, sollen unverzüglich die Behörden informieren. Die Tiere dürfen nicht mit bloßer Hand angefasst werden. - REISEN/WARENVERKEHR: Der Zoll soll bei Einreisen und Importen verstärkt nach der Einfuhr von illegalem Geflügel und Geflügelprodukten suchen. Dazu sind die Kontrollen an Flughäfen, in Seehäfen, auf Straßen und in der Bahn verstärkt worden. In der EU gilt bereits ein Einfuhrverbot für Geflügel und Geflügelprodukte sowie andere Vögel, Federn und unbehandelte Jagdtrophäen aus der Türkei und anderen von der Vogelgrippe betroffenen Ländern. - MELDEPFLICHT: Seit 2003 besteht eine Vogelgrippe-Meldepflicht für die Bestände aller Geflügelhalter. dpa-infocom
http://rhein-zeitung.de/on/06/02/16/tt/t/rzo221865.html |
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