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Donnerstag, 24. Mai. 12

AutobahndränglerBerlin - Dräng­lern auf der Auto­bahn drohen vom 1. Mai an deut­lich höhere Stra­fen. Wer zu dicht auf­fährt, muss bei hohem Tempo mit Buß­gel­dern bis 250 Euro und drei­mona­tigem Füh­rer­schein-Ent­zug rech­nen.

München - Wer seinen Auto­schlüs­sel in einem unzu­rei­chend gesi­cher­ten Werk­statt­brief­kas­ten depo­niert, ris­kiert den Kas­koschutz. Das geht aus einem Urteil des Ober­lan­des­gerichts Celle (Az.: 8 U 182/04) her­vor­...

Köln - Auto­fah­rer dürfen sich an Auto­bahn­bau­stel­len und anderen Eng­päs­sen erst ganz am Ende der Fahr­spur auf die wei­ter­führende Bahn ein­fädeln. Darauf weist der Auto­mobil-Club Verkehr (ACV) in Köln hin.

München - Rasen im Ausland kann teuer werden. Zum Ende der Oster­ferien warnte der ADAC in München vor allzu for­scher Fahr­weise bei der Rück­kehr aus dem Urlaub. Schon bei Geschwin­dig­keitsü­ber­schrei­tun­gen von 20...

Koblenz - Ein Auto­fah­rer auf der Gegen­fahr­bahn muss bei einem Unfall stets einen Teil des Scha­dens selbst zahlen. Das geht aus einem Urteil des Ober­lan­des­gerichts (OLG) Koblenz hervor.

Berlin - Auto­fah­rer müssen ab Mai mit höheren Buß­gel­dern für das Nicht­ein­hal­ten des Min­destab­stan­des rech­nen. Darauf weist der Deut­sche Anwalt­ver­ein in Berlin hin.

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Bußgelder steigen für Drängler und Verkehrsrowdys

Berlin - Dränglern auf der Autobahn drohen vom 1. Mai an deutlich höhere Strafen.

Autobahndrängler

Drängler im Außenspiegel: Die Bußgelder für zu dichtes Auffahren steigen an.

Wer zu dicht auffährt, muss bei hohem Tempo mit Bußgeldern bis 250 Euro und dreimonatigem Führerschein-Entzug rechnen.

Hinzu kommen vier Punkte in der Flensburger Kartei für Verkehrssünder. Das und weitere Sanktionen gegen Verkehrsrowdys sehen Änderungen verkehrsrechtlicher Vorschriften vor, die am 1. Mai in Kraft treten. Bisher umfassten die Höchststrafen 150 Euro und den einmonatigen Verzicht auf die Fahrerlaubnis. Die Bußgeld-Staffel wegen zu geringer Fahrabstände beginnt bei 40 Euro aufwärts und auch erst bei Geschwindigkeiten über 80 Stundenkilometer.

Drastische Sanktionen drohen Autofahrern, die gesperrte Bahnübergänge überqueren, obwohl Blinklichter das Kommen eines Zuges signalisieren. In diesem Fall sind 150 Euro fällig, die Fahrerlaubnis erlischt für einen Monat. Wer sich einen Weg sogar an heruntergelassenen Schranken und Halbschranken vorbei sucht, muss 450 Euro berappen. Das Fahrverbot gilt für ein Quartal.

Ferner umfasst der Bußgeldkatalog Maßnahmen gegen unzureichende Fahrzeugausrüstungen. Das betrifft die Sichtverhältnisse bei Nebel ebenso wie das Funktionieren der Scheibenwaschanlage und eine für Schnee und Eis nicht geeignete Winterbereifung. Wer wegen solcher Mängel von der Polizei aufgegriffen wird, muss 20 Euro zahlen. Und wer deshalb sogar liegen bleibt und den übrigen Straßenverkehr behindert, ist 40 Euro los und kassiert einen Punkt in Flensburg.

dpa-infocom


http://rhein-zeitung.de/on/06/05/07/service/auto/recht/t/rzo241361.html
Freitag, 28. April 2006, 11:18 © RZ-Online GmbH (NewsDesk)
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