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Freitag, 10. Feb. 12

SchlüsselübergabeMün­chen/Düs­sel­dorf - Neu­wagen­käu­fer sind ent­täuscht, wenn der Neue nicht wie bestellt vom Trans­por­ter rollt oder nach den ersten Kilo­metern Macken offen­bart.

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Offenes Cabrio nicht lange unbeaufsichtigt stehen lassen

Henstedt-Ulzburg - Zum Schutz vor Diebstahl sollten Cabrio-Fahrer ihr Auto nicht zu lange unbeaufsichtigt offen stehen lassen.

Wer ein Cabrio mit offenem Verdeck lange alleine lässt, handelt nach Angaben des Bundes der Versicherten (BdV) grob fahrlässig.

Für Gerichte seien Zeiten von eineinhalb Stunden auf einem öffentlichen Parkplatz und acht Stunden im Parkhaus bereits „grenzwertig” im Bereich der groben Fahrlässigkeit, teilt der BdV in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg mit.

Egal, ob ein Cabrio offen oder geschlossen abgestellt wird, sollten darin grundsätzlich keine Wertsachen zurückgelassen werden. Versichert gegen Diebstahl und Einbruch sind in der Teilkasko neben dem Fahrzeug selbst laut BdV auch alle zum Auto gehörenden Teile wie Warndreieck, Verbandskasten und Radio. Auf dem Sitz zurückgelassene Einkaufstüten, Kleidung und CDs zählten nicht dazu. Der BdV empfiehlt, offene Cabrios zum Schutz vor Dieben immer mit hochgekurbelten Fenstern, eingerasteter Lenkradsperre und abgeschlossenen Türen abzustellen.

dpa-infocom


http://rhein-zeitung.de/on/06/05/07/service/auto/t/rzo242836.html
Donnerstag, 04. Mai 2006, 11:17 © RZ-Online GmbH (NewsDesk)
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