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Freitag, 10. Feb. 12
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MultimediaVerträge über digitales Kabelfernsehen nicht übereilt abschließen Mainz - Verbraucher sollten Verträge für digitales Kabelfernsehen nicht übereilt abschließen. Darauf weist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in Mainz hin. Vorher gilt es zu prüfen , ob die angebotenen und mit monatlichen Mehrkosten verbundenen Zusatzprogramme auch wirklich benötigt und genutzt werden. In Regionen, in denen das terrestrische Analogfernsehen auf den Digitalstandard DVB-T umgestellt wird, erhielten viele Verbraucher derzeit Post von Kabelanbietern, so die Verbraucherzentrale. Sie bekämen dadurch den Eindruck, ohne einen neuen digitalen Kabelanschluss sei demnächst kein Fernsehempfang mehr möglich. Für Nutzer von Kabel- und Satellitenfernsehen ändert sich laut den Verbraucherschützern jedoch nichts. Sie müssten weder neue Geräte kaufen, noch neue Einstellungen vornehmen und insbesondere keine neuen Verträge abschließen. Lediglich „Antennengucker” sind von der Umstellung betroffen: Sie benötigen künftig für den Empfang eine so genannte Set-Top-Box, die das digitale Signal für den analogen Fernseher umwandelt. dpa-infocom
http://rhein-zeitung.de/on/06/05/07/service/multimedia/t/rzo238711.html |
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