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Archiviert am
Freitag, 30. Juni 06 |
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Motorroller über Internet verkauft - 154 Geschädigte - Angeklagter gestand Ebay-Betrüger muss ins Gefängnis Es sollte das ganz große Geschäft im Internet werden, jetzt endet diese Karriere für einen 30-jährigen Koblenzer im Gefängnis: Motorroller, Pocket-Bikes und Quads hatte er über das Auktionshaus Ebay gegen Vorkasse verkauft, konnte diese zum Schluss aber nicht mehr liefern. Das Schöffengericht verurteilte ihn deshalb wegen Betrugs in 154 Fällen. KOBLENZ. "Greifen Sie zu, das Lager ist voll!": So hatte ein 30-jähriger Koblenzer im vergangenen Jahr vollmundig im Internet-Auktionshaus Ebay seine aus China importierten Motorroller, Pocket-Bikes und Quads angepriesen. Mit seiner Firma "Lifestyle" hatte er das große Geschäft vor Augen. Anfangs mit Erfolg, doch zumindest für die Beschaffung weiterer Ware war dem Rollerverkäufer bald der finanzielle Treibstoff ausgegangen: Weil noch heute 154 Käufer auf ihre im Voraus bezahlten Zweiräder warten, wurde er vom Koblenzer Schöffengericht wegen gewerbsmäßigen Betrugs zu einer Haftstrafe von drei Jahren und acht Monaten verurteilt. Die 18 eigens für "Lifestyle" tätigen Mitarbeiter stehen nun auf der Straße. Das Urteil ist rechtskräftig. 154 Geschädigte hatten von Juni bis November 2005 Beträge zwischen 160 und 1200 Euro an den Verkäufer überwiesen, im Gegenzug aber nie die versprochene Ware erhalten. Zusammengerechnet rund 77 000 Euro, die laut Staatsanwaltschaft "fortlaufende Einnahmequelle waren, um den Lebensunterhalt zu bestreiten". "Die Vorwürfe werden eingeräumt", ließ der Angeklagten, früher Chef eines Sicherheitsdienstes und Betreiber einer Koblenzer Diskothek, durch seinen Anwalt mitteilen. Sein eigenes Schlusswort: "Es tut mir Leid, es war keine böse Absicht." Strafmildernd wertete die Staatsanwältin das Geständnis. In ihren Augen ist der Angeklagte kein "eiskalter Verbrecher". Allerdings sagte sie mit Blick auf seine bisherigen Vorstrafen: "Die Betrügereien ziehen sich schon lange hin. Sie sollten einsehen, dass Sie die Geschäfte künftig besser lassen." Für jeden der 154 Fälle hatte sie sieben Monate gefordert, die zusammen mit einem weiteren Betrugsfall sowie einer Verurteilung wegen Körperverletzung im Dezember 2005 (RZ berichtete) die Gesamtstrafe von drei Jahren und acht Monaten ergaben. Das Schöffengericht um den Vorsitzenden Richter Alfred Rättig schloss sich ihrem Antrag an. Zusätzlich erhielt der Angeklagte noch eine weitere Strafe über zwei Jahre, diesmal auf Bewährung, weil weitere frühere Urteile zu einer neuen Gesamtstrafe zusammengefasst wurden. Darin enthalten: eine Verurteilung wegen 15-fachen Betrugs vom August 2004. Weiterhin hatte er in neun Fällen Anwaltsrechnungen über rund 8000 Euro nur zu einem geringen Teil beglichen sowie eine ehemalige Mitarbeiterin zur uneidlichen Falschaussage genötigt, als gegen ihn wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt wurde. Der Fall des Koblenzer Händlers hatte auch bei Ebay Wellen geschlagen: Der Verlust durch entgangene Provisionen oder Käuferschutzzahlungen liegt in der Größenordnung von mehreren zehntausend Euro. Genauere Angaben wollte Ebay-Pressesprecherin Maike Fuest auf RZ-Anfrage nicht machen. Den Vorwurf, Ebay sei zu lange untätig gewesen, wies sie zurück. Der Verkäufer sei erstmals im September aufgefallen. "Wir hatten zunächst nicht den Eindruck, dass hier Betrugsabsichten vorliegen. Vielmehr, dass ein Verkäufer seinem rasanten Wachstum nicht hinterher kommt", so Fuest. Er habe bemüht gewirkt und später auch geforderte Liefer- und Versandnachweise vorgelegt. "Er hatte unter Beobachtung gestanden, und wir haben Limitierungen eingeführt. Als wir gesehen haben, dass er die Kurve nicht bekommt, haben wir ihn im November gesperrt." Dennoch steht auch das Auktionshaus in der Kritik, etwa weil es die finanziellen Verhältnisse des Verkäufers nicht ausreichend geprüft habe. Zudem habe Ebay ihm anfangs auch ermöglicht, sich eine selbst gewählte Lieferzeit von 20 Werktagen zu setzen. Einem unabhängigen Ebay-Experten zufolge beliebt bei wenig finanzkräftigen Verkäufern: "Dadurch laufen hohe Vorauszahlungen ein, mit denen sich sogar ohne Eigenkapital ein Geschäft machen lässt." (red) RZO
http://rhein-zeitung.de/on/06/06/30/rlp/t/rzo260069.html |
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