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Sonntag, 8. Dez. 19
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Beruf & Bildung
Die WM am Arbeitsplatz rechtzeitig planen Berlin - Wenn erst die WM startet, ist Fußball auch am Arbeitsplatz ein Thema.
Und weil viele Fans nicht nur in den Pausen Tore und Tiefpunkte der Nationalspieler diskutieren wollen, stellt sich schon jetzt die Frage, wie sich das organisieren lässt. Die Spiele am Fernseher oder per Radio zu verfolgen, dürfte in vielen Betrieben möglich, aber nicht überall selbstverständlich sein. „Für die WM gibt es keine speziellen arbeitsrechtlichen Regelungen”, sagt Martina Perreng vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) in Berlin. Ein Anspruch darauf, überprüfen zu können, wie gut Ballack & Co. die Taktik von Jürgen Klinsmann verstanden haben, besteht nicht. Bei Spielen, die viele Arbeitnehmer nicht verpassen wollen, kann aber zum Beispiel vereinbart werden, vor- oder nachzuarbeiten. Denn viele Partien liegen in den Nachmittagsstunden und damit üblicherweise in der Arbeitszeit, gibt der Anwalt Michael Felser aus Brühl in der Fachzeitschrift „Arbeitsrecht im Betrieb” zu bedenken. An solchen Tagen könnte die Arbeit entsprechend früher beginnen. „Der Arbeitgeber muss bei solchen Regelungen aber nicht mitmachen”, sagt Perreng. Weniger Probleme gibt es in der Regel beim Thema Radio hören: „Der Arbeitnehmer darf das grundsätzlich, wenn es seine Arbeit nicht stört und seine Arbeitsleistung nicht beeinträchtigt”, sagt Paul-Werner Beckmann, Rechtsanwalt aus Herford. „Wenn es irgendwo in der Autowerkstatt im Hintergrund dudelt, kann keiner was dagegen haben”, erläutert der Experte für Arbeitsrecht. „Unzulässig ist es sicher, wenn es zum Beispiel den Kundenkontakt stört.” Geräte, die dem Arbeitgeber gehören, dürften aber nur mit dessen Zustimmung genutzt werden, sagt Beckmann. Auch private Radios können nicht ungefragt eingeschaltet werden: „Der Chef muss das erlauben, wenn sein Strom angezapft werden soll.” Fernsehen am Arbeitsplatz hält Arbeitsrechtler Beckmann für schwieriger: „Wenn Costa Rica gegen Deutschland spielt, kann mir keiner erzählen, er gucke da kaum hin und werde gar nicht abgelenkt.” Anders sieht es außerhalb der Arbeitszeit, zum Beispiel in den Pausen, aus: „Wir hatten bei der letzten WM auch einen Fernseher im Aufenthaltsraum”, erzählt der Anwalt. Hat ein Arbeitnehmer Karten für ein WM-Spiel, muss er für den betreffenden Tag Urlaub beantragen. Den darf der Chef nicht ohne Weiteres verweigern. Und ist der Urlaub gewährt worden, kann er nicht einfach kurzfristig gestrichen werden. „Fußball ist Volkssport, auch die meisten Vorgesetzten haben dafür Verständnis”, sagt Beckmann. Sicherheitshalber sollten Urlaubsanträge für die WM-Zeit aber so früh wie möglich gestellt werden. Denn schwierig wird es, wenn mehrere Arbeitnehmer Karten haben, aber nicht alle wegkönnen. Dann muss der Arbeitgeber entscheiden, wer darf und wer nicht. Aber das dürfte wohl das Worst-Case-Szenario sein - der schlimmste anzunehmende Fall für den Fußball-Fan. Von Andreas Heimann, dpa dpa-infocom
http://rhein-zeitung.de/on/06/07/05/service/berufbildung/t/rzo252884.html ![]() |
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