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Samstag, 16. Feb. 19
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Computer
Videospiel-Altersfreigabe soll Wirkungsrisiko mindern Berlin/München - Sie sind weiß, gelb, grün, blau oder rot: die Label der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK).
Auf allen Verpackungen von Computerspielen geben sie an, ab welchem Alter sie für Kinder und Jugendliche unbedenklich sind. Pädagogische Altersempfehlungen sind die USK-Zeichen aber nicht. „Man muss alle Elemente eines Spiels berücksichtigen”, sagt Jürgen Hilse. Als Ständiger Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden (OLJB) macht er die Empfehlungen der USK in Berlin rechtlich verbindlich. „Dabei ist Gewalt und wie sie dargestellt wird nur ein Punkt.” Wie bei Filmen werde kontrolliert, ob ein Spiel „Wirkungsrisiken” im Sinne des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) enthält, strafrechtlich bedenklich ist oder die Kriterien der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien erfüllt. Als schwer jugendgefährdend gelten zum Beispiel Inhalte, die den Krieg verherrlichen. Für die Altersfreigabe von Computerspielen sind formal betrachtet die Jugendministerien der Bundesländer zuständig. Die Altersfreigaben sind seit April 2003 gesetzlich vorgeschrieben. Sie sollen sicherstellen, dass Kinder und Jugendliche nur Zugang zu solchen Computerspielen haben, die für ihr jeweiliges Alter unbedenklich sind. Die Abstufungen - ohne Einschränkung, ab 6, ab 12, ab 16 Jahre und „keine Jugendfreigabe” - legt das Gesetz fest. Die Experten, die über jedes Spiel zu urteilen haben, sitzen jedoch bei der USK in Berlin. Getragen wird die USK vom Förderverein für Jugend und Sozialarbeit (fjs), „einem freien Träger auf dem Gebiet der Jugendhilfe”, erklärt die Leiterin der USK, Christine Schulz. Zum Spielcontroller greifen Jürgen Hilse und die anderen USK-Gutachter in der Regel nicht selbst. Das übernehmen Spieletester. Sie präsentieren und kommentieren die jeweiligen Spiele und geben Empfehlungen ab. Angesichts der Flut an Neuerscheinungen haben die Tester alle Hände voll zu tun: Seit dem Start der USK im Jahr 1994 wurden mehr als 15 000 Titel eingereicht. Im vergangenen Jahr hat die USK insgesamt 2686 Spiele beurteilt, davon 1310 PC-Spiele. Fast zwei Drittel aller geprüften Titel wurden für Spieler unter 12 Jahren freigegeben. 40 Mal zeigte die USK im vergangenen Jahr einem Hersteller aber auch die Rote Karte: „Keine Kennzeichnung gemäß §14 JuSchG”. Das ist der Fall, wenn Gewalt das einzige Ziel und Mittel eines Spiels ist, wenn keine anderen Aufgaben zu erledigen oder Rätsel zu lösen sind und wenn Wunden in Zeitlupe aufplatzen und Körper zerbersten. Vorbildlich handeln Eltern , die ihre Kinder mit den virtuellen Bildschirmabenteuern nicht alleine lassen und zusammen mit ihnen spielen. Auf keinen Fall sollten Eltern unbesehen auf die Videospiel-Wünsche ihrer Zöglingen eingehen, sagt Florian Brich, stellvertretender Chefredakteur der in München erscheinenden Computerspiele-Zeitschrift „Gamepro”. Wichtig sei, dass sich Eltern an der USK-Einstufung orientieren und ihren Kindern Medienkompetenz vermitteln. www.bundespruefstelle.de www. mediengewalt.de/computerspiele/computerspiele-empfehlungen.htm Von Arnd Petry, dpa dpa-infocom
http://rhein-zeitung.de/on/06/07/05/service/computer/t/rzo261018.html ![]() |
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