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Mittwoch, 02. Mai 07 |
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Wandern in Großbritannien: Auch Privatland ist begehbar Berlin - Wanderer in Großbritannien dürfen unter Umständen auch Privatland betreten. Das „Right to Roam” erlaubt es Touristen, sich auf besonders gekennzeichnetem „Access Land” auch abseits der sonst üblichen Wege aufzuhalten. Darauf weist das Fremdenverkehrsamt VisitBritain in Berlin hin. Viele Landstriche in England und Wales sind in privater Hand. Dennoch dürfen Touristen die Grundstücke aufgrund eines im Jahr 2005 verabschiedeten Gesetzes unter Umständen durchqueren. Wo das möglich ist, zeigt ein braunes kreisrundes Schild mit einem Wanderer an. Touristen dürfen sich aber nur auf den eigenen Füßen auf dem Land bewegen - das Fahrradfahren, Reiten, Fahren mit Motorfahrzeugen und das Campen sind zum Beispiel verboten. Welche Gegenden für Wanderer freigegeben sind, erfahren sie im Internet unter www.countrysideaccess.gov.uk. Dort können Touristen auch nachlesen, wo sie zum Beispiel ihren Hund an der Leine führen müssen und ob die Besitzer den Zutritt vorübergehend verboten haben - zum Beispiel aus Gründen des Naturschutzes oder um das Land zu bewirtschaften. Englischer Wanderverband: www.ramblers.org.uk Freie Wanderwege: www.countrysideaccess.gov.uk dpa-infocom
http://rhein-zeitung.de/on/07/05/02/magazin/reise/t/rzo331121.html ![]() |
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