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Samstag, 15. Juni 13
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Gericht: Behörde darf Betrunkenem das Radfahren verbieten Neustadt/Weinstraße (dpa/lrs) - Wer betrunken auf seinem Fahrrad erwischt wird, kann mit einem Radelverbot belegt werden. Das geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Neustadt/Weinstraße (Az.: 3 L 295/07.NW) hervor. Ein Mann aus der Vorderpfalz war von einer Polizeistreife nachts mit 1,67 Promille erwischt worden, als er in Schlangenlinien und ohne Licht mit seinem Fahrrad unterwegs war. Weil er daraufhin kein medizinisch-psychologisches Gutachten vorgelegt hatte, abwertend auch als „Idiotentest” bekannt, untersagte ihm die Straßenverkehrsbehörde das Führen von Fahrzeugen, für die es eigentlich keiner Erlaubnis bedarf. Einen Führerschein hat der Mann nicht. dpa-infocom
http://rhein-zeitung.de/on/07/05/02/rlp/t/rzo332198.html ![]() |
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