![]() | |||||||||||||||||
![]() ![]() | |||||||||||||||||
|
|
Auto Computer Multimedia Wirtschaft Freizeit Gesundheit Beruf Lexikon |
Montag, 8. März 21
|
||
![]() |
![]() |
![]() |
||||||||||
![]() ![]()
|
![]() |
MultimediaWeiterverkauf von Download-Software rechtlich umstritten Berlin - Computernutzer sollten aus dem Internet heruntergeladene Software nicht einfach weiterverkaufen. Das rät der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) in Berlin. Nach BITKOM-Angaben ist es unter Juristen umstritten, ob die Lizenzen solcher Software weiterverkauft werden dürfen. Zwei Gerichte hätten bereits entschieden, dass Software-Hersteller die Übertragung dieser Nutzungsrechte auf Dritte ausschließen dürfen. Der BITKOM empfiehlt, vor dem Weiterverkauf im Lizenzvertrag nachzuschauen, welche Regelungen für die Weitergabe der Lizenz im Einzelfall vorgesehen sind. Juristisch unproblematisch sei dagegen der Weiterverkauf von so genannter Einzelplatz-Software auf Datenträgern wie CD oder DVD. Voraussetzung hierfür sei lediglich, dass der bisherige Nutzer die Software auf seinem Rechner gelöscht hat. dpa-infocom
http://rhein-zeitung.de/on/07/05/08/service/multimedia/t/rzo332272.html ![]() |
![]() |
Lexikon
RZ-Online-Archiv
Zeitungs-Archiv
Internet
|