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Sonntag, 28. Feb. 21
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Beruf & Bildung
Bei Bildschirmarbeit müssen Pausen gewährleistet sein Bonn - Für Arbeitsstellen mit ausschließlicher Bildschirmarbeit muss der Arbeitgeber für die Mitarbeiter ausreichende Pausen gewährleisten. Darauf weist der Personalverlag in Bonn hin. Dazu seien Unternehmen aufgrund der Bestimmungen zum Gesundheitsschutz in der Bildschirmarbeitsverordnung (BildschArbV) gesetzlich verpflichtet. Unternehmen könnten nicht von ihren Mitarbeitern verlangen, ununterbrochen vor den Bildschirmen zu sitzen. Allerdings handele es sich bei der BildschArbV um eine flexible Rahmenvorschrift, deren Arbeitsschutzmaßnahmen Arbeitgeber ihren betrieblichen Gegebenheiten und dem technischen Fortschritt anpassen können. dpa-infocom
http://rhein-zeitung.de/on/07/05/09/service/berufbildung/t/rzo331179.html ![]() |
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